ÖKL Kolloquium 2019 – nähere Infos

Weniger Ammoniak durch neue Technik

Die NEC-Richtlinie in der Landwirtschaft

 

Steht Wirtschaftsdüngerin offenem Austausch mit der Umgebung (z.B. auf Stallflächen, in offenen Güllebehältern oder Güllelagunen bzw. bei oberflächlicher Ausbringung), wird der Stickstoff in Form von Ammoniak (NH3) an die Luft abgegeben. Dies ist einerseits problematisch, weil dadurch Stickstoff auch in nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wasserschutzgebiete und Naturschutzflächen eingetragen wird − dies hat Auswirkungen auf diese Ökosysteme: die Zusammensetzung der dort natürlich vorkommenden Arten verändert sich oder Trinkwasser wird belastet. Andererseits bildet Ammoniak auch versauernde und eutrophierende Schadstoffe und ist eine Feinstaub-Vorläufersubstanz, die mit anderen Luftschadstoffen reagiert und sekundäre Feinstaubpartikel bildet. Durch Feinstaub sterben jährlich ca. 400.000 Europäer, deshalb gibt es seit 2016 ein europäisches Luftreinhalteprogramm. In der NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) wurden Obergrenzen für den Ausstoß bestimmter Luftschadstoffe, unter anderen NH3, für jedes EU-Land festgelegt. Österreich darf demnach zwischen 2020 und 2030 jährlich ca. 62.000 t und ab 2030 jährlich „nur“ noch rund 55.000 t Ammoniak emittieren. Derzeit liegen die relevanten Emissionen in Österreich auf einem Niveau von ca. 69.000 t.

 

Will man den Tierbestand in Österreich auf unverändertem Niveau halten, gibt es auch einige technische Möglichkeiten und Managementmaßnahmen um die Ammoniakemissionen zu reduzieren. Alles beginnt mit einer gut abgestimmten Fütterung (Phasenfütterung), die die stickstoffhaltigen Ausscheidungen auf ein Minimum absenkt. Weitaus aufwändiger sind bauliche Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Hier gilt der Grundsatz, dass mehr belastete Fläche auch mehr Schadstoffe emittiert. Dies ist aber ein Interessenskonflikt mit Errungenschaften im Bereich Tierwohl – Emissionsreduktion soll nicht zu Lasten der Stallflächen für die Tiere erfolgen. Wichtig ist es deshalb, Systeme zu schaffen, die den Urin und die festen Ausscheidungen so schnell wie möglich trennen, da organische Bestandteile im Kot mit der Harnsäure reagieren und zu erheblichen Ammoniakemissionen führen. Die Bereitstellung von Funktionsbereichen für die Tiere, also Trennung des Platzes in funktionstüchtige Zonen zum Ruhen, Fressen, Ausscheiden und für Aktivitäten, sowie das Sauber- und Trockenhalten der Laufflächen kann demnach die belastete Fläche und so die Schadstoffemissionen verringern ohne dass die Tiere weniger Platz zur Verfügung haben. Weidegänge wirken sich auch positiv auf die Schadstoffbilanz aus. Kühlmaßnahmen und funktionsgetrennte Außenklimaställe können die NH3-Emissionen verringern. Hinweise und Information über emissionsarme Stallbauvarianten finden Sie auch in den ÖKL-Merkblättern (https://oekl.at/publikationen/merkblaetter/).

 

Weiter geht’s mit der emissionsarmen Lagerung von Gülle und Wirtschaftsdünger, sprich Abdeckungen für Güllelager sowie die Gülleseparierung und deren Aufbereitung. Durch die Verdünnung mit Wasser versickert die Jauche schneller. Abschließend ist die emissionsarme Ausbringung von Gülle und Wirtschaftsdünger nach dem Motto „Der Stickstoff soll dahin, wo er gebraucht wird“ entscheidend. Injektion von Gülle direkt in den Boden mittels Güllegrubber oder Ausbringung mittels Schleppschuh, am besten bei niedrigen Temperaturen, sind hier die nennenswertesten Verbesserungen. Wichtig ist eine rasche Einarbeitung in den Boden, das kann auch in einem zweiten Bearbeitungsgang unmittelbar nach der Düngerausbringung geschehen. An dieser Stelle sei auf den „Ratgeber für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft zur Begrenzung von Ammoniakemissionen“ des BMNT hingewiesen.

https://www.bmnt.gv.at/land/produktion-maerkte/klimawandel-risikomanagement-luftreinhaltung/Landwirtschaft-und-Luftschadstoffe.html

 

Welches Potenzial technische und bauliche Lösungen zur Emissionsreduktion haben und wie diese am eigenen Betrieb umgesetzt werden können, werden am heurigen ÖKL-Kolloquium am 20. November 2019 in der Landwirtschaftskammer in Wels, Oberösterreich, diskutiert.

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