Das aktuelle ÖKL-Merkblatt Nr. 108 „Schweinehaltung für Kleinbestände“ gibt wichtige Hinweise zu den Anforderungen an bauliche Anlagen sowie an die Freilandhaltung. Es werden die optimalen Planungsmaße empfohlen und Planungsbeispiele für den Abferkel- bzw. Wartebereich sowie für Ferkelaufzucht und Mast gezeigt.
Unter einem „Kleinbestand“ versteht man maximal 5 Zuchtsauen mit Ferkeln und/oder maximal 30 Mastschweine.
Die angegebenen Maße gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und sind auch für die Biotierhaltung ausreichend.
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