Leistungs- bzw. Flächeneinheiten
Die Kalkulation der ÖKL-Richtwerte erfolgt grundsätzlich nach Stunden.
Sollte eine Abrechnung nach einer anderen Leistungseinheit (z. B. m, ha, Ballen, t,) erfolgen, ist diese den ÖKL-Richtwerten konform, soweit diese nicht überschritten werden.
Eine solche Umrechnung muss objektiv nachprüfbar durchgeführt werden. Entspricht der umgerechnete Wert den kalkulatorischen Anforderungen, bestehen keine Bedenken, diesen Wert als Verrechnung von Maschinenkosten nach ÖKL-Richtwerten einzustufen.