Entwicklungen der letzten Jahre haben es möglich gemacht, dass Pflanzenöl als Ersatz für Dieseltreibstoff verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Traktoren durch eine entsprechende Fachwerkstätte für den Pflanzenölbetrieb umgerüstet werden. Inzwischen kann bei manchen Traktorherstellern die Option „Pflanzenölbetrieb“ beim Ankauf eines Neutraktors erworben werden und damit verbunden auch die Absicherung einer Garantieleistung durch den Traktorhersteller erhalten bleiben. Beim Einkauf von Pflanzenöl ist zu beachten, dass die Mindestanforderungen gemäß Kraftstoffverordnung eingehalten werden. Bezüglich Gewährleistungen und eines einwandfreien Betriebes mit Pflanzenöl sind jedoch die strengeren Grenzwerte der DIN 51605 „Rapsölkraftstoff“ bzw. die DIN 51623 „Pflanzenölkraftstoff“ zu beachten.
Um die Wettbewerbsstellung von Pflanzenölkraftstoff mit Dieselkraftsoff beurteilen zu können, sind vor allem die vier folgenden Faktoren ausschlaggebend:
- Kosten der Adaptierung bzw. Umrüstung des Motors
- Kosten für die separate Lagerung des Treibstoffes
Auf das ÖKL-Merkblatt Nr. 60 „Hoftankanlagen für Diesel und Biotreibstoffe“ sei hingewiesen. - Jährlicher Kraftstoffverbrauch des Traktors
- Preisdifferenz zwischen Pflanzen- und Dieselöl
Daraus können Fahrzeughalter ableiten, ab welchem Einsatzumfang bzw. Nutzungsdauer die Mehrkosten der Pflanzenölumrüstung wirtschaftlich gedeckt sind.
Klare CO2- und Umweltvorteile von Pflanzenölkraftstoff
Das Klimaschutzabkommen von Paris zur Reduktion des jährlichen Temperaturanstieges auf unter 2°C wird auch von der heimischen Landwirtschaft einen Beitrag verlangen. Pflanzenölkraftstoff reduziert die Treibhausgasemissionen wesentlich. Laut EU-Richtlinie 2009/28/EG beträgt der Standardwert zur Minderung von Treibhausgasen bei Rapsöl 57 % im Vergleich zu fossilem Treibstoff. Der Referenzwert für fossilen Treibstoff beträgt 83,8 g CO2eq/MJ. Heimisches Pflanzenöl erfüllt zusätzlich die strengen Nachhaltigkeitsvorschriften, die gesetzlich von Biokraftstoffen gefordert werden.
Deutschland hat eine CO2-Besteuerung eingeführt, die an 2021 Zahlungen für fossile Treibstoffe vorsieht. Ab 2021 sind mindestens € 10,- je Tonne zu zahlen. Dieser Betrag steigt bis 2025 auf € 35,- an. Ab 2026 sind die Verschmutzungsrechte zu ersteigern. Es soll dazu einen Preiskorridor von mindestens € 35,- bis max. € 60,- geben.
Zu beachten ist auch, dass Pflanzenöl beim Betrieb von Motoren in umweltsensiblen Gebieten Vorteile bietet, da Pflanzenöl biologisch abbaubar ist. In Deutschland ist Pflanzenöl als „nicht wassergefährdend“ eingestuft.
Weiter sei auf die Möglichkeit hingewiesen, durch (Selbst-)Versorgung mit Pflanzenölkraftstoff auch in Krisenfällen die Bewirtschaftung aufrecht erhalten zu können.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.pflanzenoel-austria.at bzw. www.pflanzenoel.agrarplus.at