Entwicklungen der letzten Jahre haben es möglich gemacht, dass Pflanzenöl als Ersatz für Dieseltreibstoff verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Traktoren durch eine entsprechende Fachwerkstätte für den Pflanzenölbetrieb umgerüstet werden. Inzwischen kann bei manchen Traktorherstellern die Option „Pflanzenölbetrieb“ beim Ankauf eines Neutraktors erworben werden und damit verbunden auch die Absicherung einer Garantieleistung durch den Traktorhersteller erhalten bleiben. Beim Einkauf von Pflanzenöl ist zu beachten, dass die Mindestanforderungen gemäß Kraftstoffverordnung eingehalten werden. Bezüglich Gewährleistungen und eines einwandfreien Betriebes mit Pflanzenöl sind jedoch die strengeren Grenzwerte der DIN 51605 „Rapsölkraftstoff“ bzw. die DIN 51623 „Pflanzenölkraftstoff“ zu beachten.
Um die Wettbewerbsstellung von Pflanzenölkraftstoff mit Dieselkraftsoff beurteilen zu können, sind vor allem die vier folgenden Faktoren ausschlaggebend:
a) Kosten der Adaptierung bzw. Umrüstung des Motors
b) Kosten für die separate Lagerung des Treibstoffes
Auf das ÖKL-Merkblatt Nr. 60 „Hoftankanlagen für Diesel und Biotreibstoffe“ sei hingewiesen.
c) Jährlicher Kraftstoffverbrauch des Traktors
d) Preisdifferenz zwischen Pflanzen- und Dieselöl
Daraus können Fahrzeughalter ableiten, ab welchem Einsatzumfang bzw. Nutzungsdauer die Mehrkosten der Pflanzenölumrüstung wirtschaftlich gedeckt sind.
Klare CO2– und Umweltvorteile von Pflanzenölkraftstoff
Das Klimaschutzabkommen von Paris zur Reduktion des jährlichen Temperaturanstieges auf unter 2°C verlangt auch von der heimischen Landwirtschaft einen Beitrag. Pflanzenölkraftstoff reduziert die Treibhausgasemissionen wesentlich. Laut EU-Richtlinie 2018/2001 beträgt der Standardwert zur Minderung von Treibhausgasen bei Rapsöl 57 % im Vergleich zu fossilem Treibstoff. Der Referenzwert für fossilen Treibstoff beträgt 94 g CO2eq/MJ.
Heimisches Pflanzenöl erfüllt zusätzlich die strengen Nachhaltigkeitsvorschriften, die gesetzlich von Biokraftstoffen gefordert werden.
Durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 wurde in Österreich eine CO2-Besteuerung für fossile Treib- und Brennstoffe eingeführt. Beginnend ab 1. Oktober 2022 beträgt der Preis für das Emissionszertifikat € 30 je Tonne CO2. Ab Jänner 2023 steigt dieser bereits auf € 35 je Tonne CO2. Die Mehrwertsteuer kommt hier noch dazu.
Dieser Betrag steigt jährlich, bis 2025 ein Preis von € 55 je Tonne erreicht wird. Ab 2026 soll der Markt dann die Höhe des Zertifikatspreises ergeben. Für Diesel (B7) bedeutet dies ab Oktober 2022 eine Preissteigerung von netto € 7,5 Cent je Liter. Diesel ohne Beimischung biogener Stoffe (B0) steigt um netto € 8,01 Cent je Liter. Bis 2025 steigt der Preis für Diesel (B7) aufgrund der Emissionszertifikate netto um € 13,75 Cent je Liter. B0-Diesel verteuert sich um netto € 14,69 Cent je Liter. Benzin (E5) startet 2022 mit einer Preissteigerung von netto € 6,81 Cent je Liter und steigt bis 2025 auf netto € 12,49 Cent je Liter. Heizöl ohne biogene Beimischung steigt von netto € 9,72 auf € 17,82 je Liter an.
Biotreibstoffe sind von dieser CO2-Bepreisung generell befreit. Zu beachten ist auch, dass Pflanzenöl beim Betrieb von Motoren in umweltsensiblen Gebieten Vorteile bietet, da Pflanzenöl biologisch abbaubar ist. In Deutschland ist Pflanzenöl als „nicht wassergefährdend“ eingestuft.
Weiter sei auf die Möglichkeit hingewiesen, durch (Selbst-)Versorgung mit Pflanzenölkraftstoff auch in Krisenfällen die Bewirtschaftung aufrecht zu erhalten. Der bei der Ölpressung anfallende Presskuchen stellt außerdem einen wertvollen Beitrag zur heimischen Eiweißversorgung dar.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.pflanzenoel-austria.at bzw. www.pflanzenoel.agrarplus.at