ÖKL-Richtwerte für Wegzeiten
Für die Wegzeit ist
- bei Traktoren und Motorkarren (Transportern) ein Abschlag von 10 % und
- bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Mähdreschern, Rübenvollerntern, Selbstfahrhäckslern, Selbstfahrfuttermischwagen, Traubenvollerntern etc. von 15%
jeweils von den Gesamtkosten vorzunehmen.
Die Höhe der Abschläge begründet sich wie folgt:
- Die fixen Kosten als kostenmäßig wichtigster Faktor sind auch bei Überstellungsfahrten zu berücksichtigen.
- Ein Dieselmotor, der mit hoher Drehzahl und geringer Belastung läuft, hat aufgrund seiner Charakteristik einen relativ hohen Treibstoffverbrauch.
- Die Bereifung als ein wesentlicher (Reparatur-)Kostenfaktor unterliegt auf Straßen einem hohen Verschleiß.
Die abzuziehenden Sätze unterscheiden sich, weil eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (vgl. Mähdrescher) bei Überstellungsfahrten weniger bewegte Teile im Vergleich zum Feldbetrieb aufweist und der Verschleiß relativ geringer ist.