2017, 1. Auflage
16 Seiten, zahlreiche Skizzen und Tabellen
Preis: 7 Euro
Zu bestellen im ÖKL unter 01/5051891, office@oekl.at oder im Webshop
Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden können Menschenleben retten und Sachschäden hintanhalten und zählen somit zu den wichtigsten Überlegungen im Bauwesen.
Beim Bau oder Umbau von Gebäuden sind in diesem Zusammenhang vorbeugende Maßnahmen zu beachten, die eine Ausbreitung eines Brandes auf andere Bereiche verhindern. Dabei ist die Festlegung von Brandabschnitten, die durch brandabschnittsbildende Wände oder durch ausreichend Abstand voneinander getrennt sind, besonders wichtig.
In Österreich gelten einheitlich die jeweiligen OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, die in den Bundeländern – neben eventuell vorhandenen länderspezifischen Bauvorschriften – die generelle landesrechtliche Vorgabe darstellen. Für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude ist die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ heranzuziehen. Von den Anforderungen dieser Richtlinie kann – bei entsprechender Begründung bzw. alternativen Ersatzmaßnahmen – auch in einem bestimmten Ausmaß abgewichen werden.
Für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude gibt es neben den generellen Bestimmungen auch eigene Anforderungen in der OIB-Richtlinie 2. Das ÖKL-Merkblatt 107 bezieht sich auf die Umsetzung der OIB-Richtlinie 2 (2015) für land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude und soll dabei helfen, Klarheit in die spezielle Situation bei landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden – mit bzw. ohne Tierhaltung – sowohl für den Bauherren, für die planenden Personen als auch für Bausachverständige schaffen.
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Ausgewählte Rechtsvorschriften und Normen
- Begriffsbestimmungen
- Brandabschnittsbildende Maßnahmen
- Brandabschnitte
- Beispiele für Abweichungen von der OIB-Richtlinie 2
- Planungshinweise
- Vorbeugender Brandschutz
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (BMLFUW)
Arbeitsgruppe: DI Johann Baumgartner (Amt der NÖ Landesregierung), Ing. Johann Gerstmayr (Amt der OÖ Landesregierung), DI Harald Huber (LK Kärnten), HR DI Wolfgang Hüthmair (Amt der OÖ Landesregierung), Ing. DI Robert Jansche, MPA (Amt der Stmk. Landesreg.), Ing. Hermann Katzensteiner (LK NÖ), DI Dieter Kreuzhuber (ÖKL), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), Ing. Franz Mayr (Brandverhütungsstelle für OÖ), Bmst. Ing. Anton Schmid (LK Salzburg), DI Christian Schrei (LK Steiermark), Dipl.-HTL-Ing. Thomas Schuster-Szentmiklósi (Landesstelle für Brandverhütung Steiermark), Bmst. Ing. Rudolf Schütz (LK NÖ), DI Dr. Andreas Weratschnig (LK Vorarlberg)