ÖKL-Merkblatt 107 Brandschutz in der Landwirtschaft

2024, 2. Auflage
16 Seiten, zahlreiche Skizzen und Tabellen
Preis: 12 Euro

Zu bestellen im ÖKL unter 01/5051891, office@oekl.at oder im Webshop

Ein PDF können Sie HIER erwerben (Webshop Austrian Standards).

Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden können Menschenleben retten sowie Sachschäden hintanhalten und zählen also zu den wichtigsten Überlegungen im Bauwesen. Das ÖKL-Merkblatt erklärt alle Begriffe, definiert Brandabschnitte und brandabschnittsbildende Maßnahmen und gibt Planungshinweise!

Grundsätzlich ist für land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik heranzuziehen, die in den Bundesländern verbindlich ist. Darüber hinaus sind die länder­spezifischen Bauvorschriften zu beachten.

Zusätzlich zur OIB-Richtlinie 2 beschreibt dieses Merkblatt einzelne Details, die häufig im Bereich der Landwirtschaft auftreten.

Inhalt
1. Vorbemerkungen
2. Ausgewählte Rechtsvorschriften und Normen
3. Begriffsbestimmungen
4. Brandabschnittsbildende Maßnahmen
5. Brandabschnitte
6. Abweichungen von der OIB-Richtlinie 2
7. Planungshinweise
8. Vorbeugender Brandschutz

Verfasser:
ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Arbeitsgruppe: DI (FH) Hubert Brandmayr (Amt der OÖ Landesregierung), DI Florian Breitler (Amt der NÖ Landesregierung), Ing. Johann Gerstmayr (Amt der OÖ Landesregierung), Ing. Andreas Imlinger (Brandverhütungsstelle für OÖ), Ing. DI Robert Jansche, MPA (Amt der Steiermärkischen Landesregierung), Ing. Hermann Katzensteiner (LK NÖ), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), Bmst. Ing. Anton Schmid (LK Salzburg), Dipl. -HTL-Ing. Thomas Schuster-Szentmiklósi (Landesstelle für Brandverhütung Steiermark), Bmst. Ing. Rudolf Schütz (LK NÖ)