ÖKL-Merkblatt 39 Abwasserbeseitigung auf dem Bauernhof
Abwasserbeseitigung auf dem Bauernhof
Neubearbeitung 1996
In zusammenhängenden Siedlungsgebieten sollen häusliche Abwässer grundsätzlich in Kanalisationsanlagen gesammelt und in zentralen Kläranlagen gereinigt werden. Für einen Bauernhof in Streulage treffen die Voraussetzungen für eine Abwasserentsorgung dieser Art jedoch nicht zu.
Um auch hier eine geordnete Abwasserentsorgung zu sichern, enthält das Baumerkblatt Nr. 39 eine Sammlung der entsprechenden Richtlinien, Gesetze und Verordnungen. Dabei wird in Form einer genauen Übersicht auf die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer eingegangen.
Tabellen geben Auskunft darüber, welche Abwässer in die Schmutzwasserkanalisation und welche in die Düngersammelanlage einzuleiten sind. Informiert wird auch über die Ableitung von Oberflächenwässern und darüber unter welchen Bedingungen eigene Sammelanlagen vorzusehen sind (z.B. für Abgänge aus Direktschlachtungen).
Ein umfangreiches Kapitel widmet sich den allgemeinen und technischen Richtlinien für den Bau von Abwasseranlagen am Bauernhof. Dabei wird auf die grundsätzliche Ausgestaltung der Kanalanlage (z.B. Mindestlichtweite der Falleitungen) genauso eingegangen wie auf die eigentliche Reinigung (Mechanische und biologische Kleinkläranlage, Pflanzenkläranlage).
Bearbeitung: OBR DI. Fiebiger, MR DI. Tomek, DI. Kraus, DI. Wagl
Preis: Euro 3,00