< Nicht mehr gültig >
8 Seiten, zahlreiche Skizzen und Tabellen
Preis: 4,50 Euro
Ein PDF können Sie HIER erhalten (Webshop Austrian Standards).
(Foto: LK Stmk)
Fußböden für Standbeläge, Liegebereiche, Laufgänge, Fressflächen, Ausläufe usw. müssen rutschfest und trittsicher sein und so gestaltet werden, dass die Tiere keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Hauptursache für haltungsbedingte Schäden an Klauen und Beinen und Verletzungen des gesamten Bewegungsapparates sind zu rutschige und durch schlechte Oberflächen verletzungsträchtige Böden. (Aber auch zu raue Laufflächen können durch übermäßigen Klauenabrieb Schäden verursachen.)
Die Böden sollen folgende Kriterien erfüllen:
- entsprechende, dauerhaft raue Oberflächen
- klauenschonende Profilierungen des Betons
- saubere, ebene Verarbeitung und Verlegung
- Oberflächenbeständigkeit gegen chemische Angriffe (z.B. Beschichtung bei Futterstellen bzw. Tränkebecken)
- Frostbeständigkeit bei Außenklimaställen
Werden Böden auch als Liegeflächen genutzt, so müssen sie wärmegedämmt und trocken sein und eine weiche verformbare Oberfläche aufweisen.
Weiters müssen Böden und Unterböden den gesetzlichen Grundlagen entsprechen (Bundestierschutzgesetz, Elektrotechnikverordnung, Landesbauordnungen, Bau(technik)- und Arbeitssicherheitsvorschriften der Länder, für Biobetriebe: EU-Verordnung 2092/91, diverse ÖNORMEN) und den Forderungen des Unfallschutzes sowie den baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften (Potenzialsteuerung, siehe
ÖKL-Merkblatt 43 Elektroschutz mit Potenzialausgleich und Potenzialsteuerung in Rinderställen) gerecht werden. Außerdem muss die Ausführung der Böden dem Betriebs- und Haltungskonzept entsprechen, tragfähig und obendrein kostengünstig sein.
Das ÖKL-Merkblatt gibt hier wichtige Auskünfte und Hilfestellungen!
Die Tragfähigkeit der Böden ist für die statische Standsicherheit, für die Lebensdauer des Belages und auch für die Trittsicherheit der Tiere wichtig. Bei befahrbaren Böden müssen die Verkehrslasten der Fahrzeuge in Rechnung gestellt werden, die für den Einsatz vorgesehen sind. Angesichts der langen Abschreibdauer der Gebäude bzw. der Bodenkonstruktionen soll berücksichtigt werden, dass Fahrzeuggewichte zunehmen können. Eine Tabelle gibt Nutzlasten und Punktlasten für unterschiedliche Belastungen an.
Den umfangreichsten Teil des Merkblattes Stallfußböden für Rinder bilden die Ausführungen für den Aktivitätsbereich, den Liegebereich und den Außenbereich:
Aktivitätsbereiche: Dafür werden planbefestigte Betonböden und Spaltenböden unterschieden; eine Tabelle gibt die vorgeschriebenen Maße für Saugferkel, Absetzferkel, Mastschweine, Jungsauen, Sauen und Eber an. Gemäß 1. THVO 2005 muss bei der Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen zumindest eine Fläche von 0,95 m” je Jungsau bzw. 1,30 m” je Sau so ausgeführt sein, dass in keinem Bereich dieser Fläche ein Perforationsanteil von 15 % überschritten wird.
Liegebereich: Für die konstruktive Ausführung von Betonböden im Liegebereich gelten dieselben Hinweise wie für die Aktivitätsbereiche, doch ist für Bodenneigungen über 5 % eine steife bis plastische Betonkonsistenz zu wählen.
Außenbereich: Die Böden im Auslauf müssen klimatischen, mechanischen und tierbezogenen Anforderungen entsprechen. Die Böden müssen gegenüber den Einwirkungen durch Frost sowie durch Sonneneinstrahlung beständig sein. Um den Anforderungen des Gewässer- und des Bodenschutzes gerecht zu werden, ist die anfallende Gülle zu sammeln. Sehr wichtig ist es hier, die Betonoberflächen ausreichend rutschfest auszuführen. Für Ausläufe genügt es, eine ‚besenstrichraue‘ Oberfläche herzustellen.
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (BMLFUW)
Bearbeiter: Mag. V. Lenz, Ing. Schütz, Univ. Prof. Dr. J. Troxler