ÖKL-Merkblatt 53 Schlachträume für die Direktvermarktung

„Direktvermarktung –
Schlacht- und Verarbeitungsräume für die Vermarktung von Fleisch und Fleischwaren“

5. Auflage 2021
16 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Planungsbeispiele
Preis 8 Euro (exkl. Versandkosten)

Zu bestellen im ÖKL unter 01/505 18 91, im Webshop oder per mail an office@oekl.at

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Das ÖKL-Merkblatt 53 bezieht sich auf die Schlachtung und Ver­arbeitung für folgende maximale Größenordnungen:
Schlachtung im Einzelbetrieb: 20 GVE/Woche bzw. 1.000 GVE/Jahr
Schlachtung in der Gemeinschaftsanlage: 30 GVE/Woche bwz. 1.500 GVE/Jahr
Verarbeitung: 5 Tonnen/Woche bzw. 250 Tonnen/Jahr

Für die Schlachtung von Tieren (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Farmwild) ist immer eine Zulassung im Sinne des Hygienerechts erforderlich. Die Schlachtung von Geflügel und Kaninchen ist unter bestimmten Bedingungen (Direktvermarktung nur von Tieren aus eigener Produktion, keine Großhandelsvermarktung, maximal 10.000 Stück Geflügel bzw. 5.000 Stück Kaninchen pro Jahr) eine Ausnahme und nur registrierungspflichtig.

Für sämtliche Baumaßnahmen muss eine Genehmigung durch die Baubehörde (Gemeinde) eingeholt werden.

Fleischprodukte müssen so in Verkehr gebracht werden, dass eine hygienisch nach­teilige Beein­flussung vermieden wird, insbesondere durch Staub, Schmutz, Geruchsstoffe, Abgase, Witterungs­einflüsse, Licht, Pflanzen und Früchte, Krankheits- und Verderbniserreger, Schimmelpilze, menschliche oder tierische Ausscheidungen, Tiere, tierische Schädlinge, Schädlingsbekämpfungs­mittel, Unkraut­vertilgungsmittel und andere Gifte sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Anstrich­mittel.
Für die Schlachtung sowie für die Verarbeitung des Fleisches müssen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, deren Ausstattung und Einrichtung den EU-Hygienevorschriften entsprechen. Stallungen, Düngersammelanlagen, öffentliche Straßen etc. müssen von diesen Räumen so weit entfernt bzw. abgeschirmt sein, dass keine hygienische Be­einträchtigung möglich ist.

Die Räumlichkeiten für Schlachtung, Verarbeitung und Lagerung von Fleisch und Fleischprodukten sind entsprechend dem Arbeitsablauf, der Produktions­menge und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des Hygienerisikos zu planen.

Relevant ist auch, ob die Tiere ausschließlich vom eigenen Betrieb oder auch von anderen Betrieben kommen (Gemeinschaftsanlage).

Bereits bei der Planung sollten der/die zuständige Amtstierarzt/-ärztin oder amtliche Tierarzt/-ärztin (Fleischuntersuchungstierarzt/-ärztin) beigezogen werden.

Inhalt:
1. Vorbemerkungen
2. Ausgewählte Rechtsvorschriften und Leitlinien
3. Planungsgrundlagen
4. Räume für Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten
5. Räume zur Kühlung, Reifung und Konservierung
6. Sonstige Räume
7. Türen, Tore, Fenster
8. Haustechnik
9. Einrichtungen, Geräte
10. Planungsbeispiele

Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (BMLRT)
Arbeitsgruppenleitung: Ing. Manfred Eder (LK Steiermark)
Arbeitsgruppe: DI Dagmar Kreutzer (LK Steiermark), Ing. Magdalena Matzinger (LK NÖ), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), DI Stefanie Wagner (LK NÖ)