4. Auflage 2021, 16 Seiten
Preis: 8 Euro (exkl. Versandkosten)
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Landwirtschaftliche Greiferanlagen sind ortsgebundene Anlagen, die zum Fördern von Produkten im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sind. Beim Einbau einer Greiferanlage sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Sämtliche genannten Regelungen beziehen sich auf Arbeitsstätten nach den Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes und deren Verordnungen.
Das ÖKL-Merkblatt 58 gibt Auskunft darüber, was beim Einbau und beim Betrieb einer Greiferanlage zu berücksichtigen ist.
Zu Beginn werden im Merkblatt die wichtigsten Rechtsvorschriften, Normen und Merkblätter aufgelistet. Dann werden die statischen Anforderungen an die Gebäudekonstruktion abgehandelt. Im Kapitel „Bauliche Einrichtungen“ gibt es für die Varianten Treppe zum Steuerstand, Aufstieg mit Leiter, Anlage mit Mitfahrkabine, mit Flursteuerung sowie für den Abwurfschacht Beschreibungen und Skizzen. Weiters bietet das Merkblatt Informationen zu Licht und Entlüftung, zu den sicherheitstechnischen Anforderungen (Kennzeichnungen, Notabstieg, Not-Halt…) und zur elektrischen Ausstattung mit einem Planbeispiel für Blitzschutz und Potenzialausgleich. Abschließend werden die Prüfpflichten (Abnahme bzw. wiederkehrend) und Wartung & Instandhaltung erläutert.
Generell: Durch entsprechende Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass sämtliche Bereiche der Greiferanlage für Kinder nicht erreichbar sind !!!
INHALT
1. Vorbemerkungen
2. Ausgewählte Rechtsvorschriften, Normen und Merkblätter
3. Statische Anforderungen an die Gebäudekonstruktion
4. Bauliche Einrichtungen
5. Licht und Entlüftung
6. Sicherheitstechnische Anforderungen
7. Elektrische Ausstattung, Blitzschutz
8. Prüfpflichten
9. Wartung und Instandhaltung
Verfasser:
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (BMLRT)
Arbeitsgruppe: DI Robert Fischer-Schwarz (SVS), DI Stefan Krähan (AUVA/HUB), DI Dieter Kreuzhuber (ÖKL), Hannes Hainzl (Land- und Forstwirtschaftsinspektion), DI Michael Seewald (SVS)