Das ÖKL-Merkblatt 60 Hoftankanlagen für Diesel und Biotreibstoffe ist in der 4. Auflage erschienen!
Es umfasst 12 Seiten, enthält zahlreiche Tabellen und Abbildungen und gibt umfassende Auskunft u.a. über Melde-, Anzeige- bzw. Bewilligungspflichten, Lagerbehälter, Lagerräume und Zapfsäule sowie Betankungsplatz. Außerdem Hinweise für die Lagerung von Pflanzenöl und Biodiesel sowie von Harnstoff.
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Dieses Merkblatt soll Land- und Forstwirten bzw.
-wirtinnen eine fachliche Hilfestellung bei der Errichtung einer Hoftankanlage bzw. zur Lagerung von Dieseltreibstoff, Fettsäuremethylester (Biodiesel, Rapsölmethylester) und Pflanzenölkraftstoff (Rapsöl) geben. Bei der Lagerung von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff sind grundsätzlich die gleichen Mindestanforderungen wie bei der Lagerung von Dieseltreibstoff einzuhalten.
Bei der Errichtung einer Hoftankanlage sind u.a. das Wasserrechtsgesetz, das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, die Ländervorschriften über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sowie gegebenenfalls die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) bzw. die „Technische Grundlage zur Beurteilung von Tankstellen“ als Rechtsgrundlage heranzuziehen.
Inhalt
1. Vorbemerkungen
2. Ausgewählte Rechtsvorschriften und Normen
3. Begriffsbestimmungen
4. Melde-, Anzeige- bzw. Bewilligungspflichten
5. Lagerbehälter
6. Lagerräume
7. Zapfsäule
8. Betankungsplatz
9. Hinweise für die Lagerung von Pflanzenöl und Biodiesel
10. Hinweise für die Lagerung von Harnstoff
Verfasser:
ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, BMNT)
Redaktion: DI Dieter Kreuzhuber (ÖKL) in Abstimmung mit den Landesregierungen und in Zusammenarbeit mit dem ÖKL-Arbeitskreis Energie und der BLT Wieselburg