Einreichung von Stallbauten

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IB022. Auflage 2016

12 Seiten, Gültigkeit verlängert 2021

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Beschreibung

Im Rahmen von Bauverfahren für Anlagen zur Nutztierhaltung sind Aspekte der Bautechnik (z.B. Dichtheit, Statik, Brandschutz, Fluchtwege), der geplanten Nutzung, der Gestaltung (Orts- und/oder Landschaftsbild) sowie Schutzaspekte (Umwelt- und Immissionsschutz) zu berücksichtigen.

Zur Beurteilung der Emissionen bzw. Immissionen ist der technische Bericht mit den Angaben zur Nutzung und baulichen sowie technischen Ausgestaltung des Stalles bzw. seiner Nebeneinrichtungen eine wesentliche Grundlage für die Behörde.

In der Praxis sind die für diese Beurteilung maßgeblichen Angaben in den Einreichunterlagen oft unvollständig, inhaltlich unbrauchbar und vor allem uneinheitlich. Angaben und Abbildungen dürfen einander nicht widersprechen! Sie müssen vollständig, verständlich und vor allem einheitlich sein!

Der technische Bericht geht von der Baubeschreibung und den Plänen für das Projekt aus. Zentraler Inhalt sind einheitliche spezifische Parameter in einer Lüftungsbeschreibung, Aufstallungsbeschreibung sowie Nutzungs- und Betriebsablaufbeschreibungen.

Das ÖKL-Informationsblatt 02 gibt hier wichtige Informationen sowie einen Leitfaden für den technischen Bericht mit Beispieltexten.

Es wird empfohlen, zusätzlich auch geeignete Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen – sofern solche Maßnahmen geplant sind – zu beschreiben  bzw. in die obige Beschreibung zu integrieren (bauliche oder technische Maßnahmen bzw. Fütterung).

Jedenfalls wird im Vorfeld eine Offizialberatung empfohlen, um die Vorgehensweise für das Einreichverfahren zu besprechen. Außerdem wird empfohlen, im Rahmen eines Behördensprechtags das geplante Projekt einschätzen zu lassen (Vorbesprechung). Überdies ist zu empfehlen, die Anrainer von Anfang an gut über das geplante Vorhaben zu informieren.

Bei Schweine- bzw. Geflügelhaltung ist ab einer bestimmten Kapazität von Tierplätzen neben dem Bauverfahren auch ein zusätzliches Verfahren nach dem jeweiligen Landesgesetz für IED (IPPC)-Anlagen erforderlich. Für dieses Verfahren sind neben den baurechtlich erforderlichen Unterlagen auch weit darüber hinaus gehende Dokumente erforderlich.

Bei Überschreiten von bestimmten Schwellenwerten des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Gesetz) wird das Bauverfahren in ein eigenständiges UVP-Verfahren einbezogen.

Inhalt
1 Vorbemerkungen
2 Ausgewählte Rechtsvorschriften, Richtlinien und Normen
3 Technischer Bericht: Allgemeines, Kennzahlen, Lüftungsbeschreibung, Entmistungsbeschreibung, Beschreibung Fütterungsbereich
4 Mögliche andere Verfahren

Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (BMLFUW)
Arbeitsgruppenleitung: Ing. Eduard Zentner (HBLFA Raumberg-Gumpenstein)
Arbeitsgruppe: Dipl.-Päd. Gottfried Etlinger (LK NÖ), Mag. Walter Huber (LK Stmk.), Michael Kropsch, BMA (HBLFA Raumberg-Gumpenstein), DI Harald Lederer (Amt der Kärntner Landesregierung), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), DI Dieter Petutschnig (Amt der Kärntner Landesregierung), DI Gerhard Salzmann (LK NÖ), DI Helmut Schretzmayer (Amt der NÖ Landesregierung), Univ.-Lektor DI Manfred Swoboda (LK NÖ), DI Christoph Zaussinger (LK OÖ)
Weiters: Ing. Christian Auinger (Schauer Agrotronic GmbH), Ing. Stefan Minichshofer (Planungsbüro Minichshofer), Ing. Ernst Würzl (Schauer Agrotronic GmbH)