Beschreibung
Auflage 1, 2025, 20 Seiten.
Für Gebäude, die der Öffentlichkeit offenstehen, ist Barrierefreiheit zu gewährleisten bzw. sind bauliche Barrieren bei bestehenden Gebäuden zu beseitigen.
Öffentlich zugängliche Bereiche müssen auch für behinderte Personen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Waren und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Das Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft.
In der Landwirtschaft sind davon insbesondere Verkaufsräume für die Direktvermarktung, der Buschen- bzw. Mostschank, Green Care-Betriebe, Seminarbauernhöfe, „Schule am Bauernhof“ sowie „Urlaub am Bauernhof“ betroffen.
In diesem Merkblatt werden im Hinblick auf den Neubau von Gebäuden oder Anpassungen für den Bestand vorrangig bauliche Maßnahmen insbesondere in Bezug auf die Mobilität von Personen mit Beeinträchtigungen betrachtet.
Inhalt:
- Vorbemerkungen
- Ausgewählte Rechtsvorschriften, Normen und Informationen
- Grundlagen der Barrierefreiheit
- Wichtige Planungsmaße
- Außenbereiche
- Gänge, Treppen, Rampen
- Türen
- Sanitärbereich
- Möblierung und sonstige Bereiche
- Spezielle Angebote
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Arbeitsgruppenleitung: Mag. Vitus Lenz (LK OÖ)
Arbeitsgruppe: DI Michaela Unterberger (LK Steiermark), Mag. Erik Graham (LK Wien), DI Dagmar Kreutzer (LK Steiermark), DI Michael Seewald (SVS), MMMag. Michaela Claudia Taubländer, BSc MSc, DI Stefanie Wagner (LK NÖ)
