Beschreibung
Aus Gründen der Kosten- und Zeitersparnis haben viele Betriebe ein hofeigenes Kraftstofflager zur Betankung der im eigenen Betrieb vorhandenen Fahrzeuge und Geräte mit Dieselkraftstoff, Fettsäuremethylester (Biodiesel, Rapsölmethylester) und Pflanzenölkraftstoff (Rapsöl) bzw. Hydrierte Pflanzenöle (HVO). Es handelt sich um brennbare und wassergefährdende Stoffe, daher sind Mindestanforderungen bei der Errichtung einer Hoftankanlage und bei der Lagerung von Treibstoffen am Betrieb zu beachten.
Inhalt, Verfasser, Arbeitsgruppe
Inhalt:
- Vorbemerkungen
- Ausgewählte Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
- Melde-, Anzeige- bzw. Bewilligungspflichten
- Lagerbehälter
- Lagerraum
- Zapfsäule
- Betankungsplatz
- Hinweise für die Lagerung von Pflanzenöl und Biodiesel
- Hinweise für die Lagerung von Harnstoff
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Arbeitsgruppe: DI Dieter Kreuzhuber (ÖKL), Bmst. Ing. Rudolf Schütz und Ing. Johannes Spangel (LK NÖ), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), Bmst. Ing. Anton Schmid (LK Salzburg), DI Michael Seewald (SVS); in Abstimmung mit den Landesregierungen
Aktuelle Korrekturen, wichtige Zusatzinformationen, weiterführende Links o.ä. werden digital zur Verfügung gestellt:






