ÖKL-Richtwerte 2023

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind DIE unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe.

  • Aktuelle Ausgabe: 2023
  • Preisbasis 3. und 4. Quartal 2022
  • Mit Werten zum Treibstoffverbrauch
  • Mit unverbindlichen Pauschalrichtwerten für flächenbezogene Arbeitsgänge sowie motorleistungsbezogene + kapazitätsbezogene + arbeitsbreitenbezogene Pauschalrichtwerte

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ÖKL RW 2023 Vorwort BM Totschnig

Vorwort des Herrn Bundesministers Norbert Totschnig zu den ÖKL-Richtwerten 2023

Bereits seit Jahrzehnten setzen unsere Bäuerinnen und Bauern auf eine nachhaltige Bewirtschaftung und qualitativ hochwertige Produktion von Lebensmitteln. Die Anerkennung für regionale Produkte steigt stetig, auch die Herkunft unserer Lebensmittel wird für viele zunehmend wichtiger. Qualität und Saisonalität, wie auch die Bewirtschaftungsweise haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Den Grundstein legen zu einem großen Teil unsere Bäuerinnen und Bauern, die mit großer Leidenschaft Lebensmittel in Spitzenqualität produzieren. Zusätzlich leisten sie unverzichtbare Arbeit für unseren ländlichen Raum und sind somit das Rückgrat unserer Regionen.

Das vergangene Jahr war geprägt durch den Russischen Angriffskrieg in der Ukraine und gestiegene Betriebsmittelkosten in der landwirtschaftlichen Produktion. Daher wurden der Lebensmittelversorgungssicherheit der Bevölkerung absolute Priorität eingeräumt und, zur Unterstützung unserer heimischen Landwirtinnen und Landwirte, ein 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket geschnürt sowie zusätzliche 9 Mio. Euro für den geschützten Anbau zur Verfügung gestellt. Weitere wichtige Handlungen konnten in den vergangenen Monaten getätigt werden. So wurden mit dem neuen Tierwohl-Paket neue Maßnahmen gesetzt und unsere weltweite Vorreiterrolle in diesem Bereich noch weiter ausgebaut. Es wurden und werden umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sowie zur Sicherung der Trinkwasserversorgung umgesetzt. Auch die Weiterentwicklung des ländlichen Raums und unserer Regionen sei hier als wichtiger Schwerpunkt genannt.

Dieses Jahr wird nun mit der neuen Periode der gemeinsamen Agrarpolitik 2023-2027 ein neues Kapitel aufgeschlagen. Sie bietet den Betrieben Planungssicherheit für die nächsten Jahre und steht gleichzeitig im Zeichen von verstärktem Umwelt- und Klimaschutz. Künftig stehen rund 1,8 Mrd. Euro pro Jahr für die Stabilität der heimischen Land- und Forstwirtschaft wie auch für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Wir schließen an die bisherigen Anstrengungen und bewährten Programme an, um unseren Familienbetrieben Zukunftsperspektiven zu geben sowie den ländlichen Raum zu stärken. Auf Umwelt- und Klimaschutz bei gleichzeitigem Nutzen der Planungssicherheit für die nächsten Jahre wurde ein noch stärkerer Fokus gelegt.

Die genaue Kenntnis der Bäuerinnen und Bauern der Kosten einer Investition und des Einsatzes von Maschinen und Geräten, insbesondere von moderner, umweltgerechter und ressourcenschonender Technik, ist daher ganz wesentlich für die Anpassung der Betriebe an die Herausforderungen der Zukunft. Die regelmäßig aktualisierten ÖKL-Richtwerte leisten dazu eine entscheidende und bewährte Unterstützung für die landwirtschaftliche Praxis.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch herzlichst für Ihren unermüdlichen Einsatz für unsere heimische Landwirtschaft danken. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und erfolgreiches Jahr!
Herzlichst
Norbert Totschnig
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

ÖKL-Richtwerte 2022 erhältlich!!!

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe.

Aktuelle Ausgabe: 2022
Preisbasis 3. und 4. Quartal 2021
Mit Werten zum Treibstoffverbrauch
Mit unverbindlichen Pauschalrichtwerten für flächenbezogene Arbeitsgänge
Als Heft oder als Excel-Tabelle
Werte ohne Mehrwertsteuer

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-> Richtwerte 2022 ONLINE abrufen

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im ÖKL unter 01/5051891 oder office@oekl.at oder im Webshop
Preise

Heft (per Post): 15,00 Euro (zzgl. Versandkosten)
Excel-Tabelle (per mail, inkl. Vorbemerkungen etc.): 15,00 Euro

Treibstoffsparen in der Landwirtschaft

In der österreichischen Landwirtschaft werden jährlich rund 345 Millionen Liter Diesel verbraucht. Der Großteil des Dieselbedarfes entsteht durch den Betrieb von Traktoren und Erntemaschinen. Bei den Selbstkosten (Zinsen, Abschreibung, Reparatur, Unter­bringung, Versicherung und Betriebsmittel) liegt das größte und meist einzig beeinflussbare Einsparungs­potenzial im Treibstoffverbrauch.

Um betriebswirtschaftliche Einsparungen zu erzielen und zugleich die Umwelt zu schonen, gibt es hier einige praktische Hinweise, wie eine Reduktion des Dieselverbrauches umzusetzen ist. Einige Tipps können einfach und schnell realisiert werden, andere sollten bei der Neuanschaffung einer Maschine miteingeplant werden.
Motor und Getriebe

Bei einer Bodenbearbeitung gelangen nur rund 20% des getankten Diesels in die Zugkraft. Der übrige Teil (ca. 80%) geht als Wärme-, Reibungs- und Schlupfverlust an die Umwelt verloren. Als Bediener/in einer Zugmaschine kann kein Einfluss auf den prinzipiellen Wirkungsgrad des Motors oder des Getriebes genommen werden. Mit der Wahl einer Sparzapfwelle und einer angepassten Motordrehzahl (70% der Nenndrehzahl) ist in der Regel der Treibstoffbedarf am geringsten. Somit nimmt die Fahrerin oder der Fahrer mit einer schonenden und entsprechenden Fahrweise großen Einfluss auf den Treibstoffverbrauch.

Reifen und Luftdruck
Ein angepasster Reifendruck verringert Schlupf, Bodendruck und Einsinktiefe. Ein Zentimeter mehr Einsinktiefe erhöht den Treibstoffverbrauch um 10%. Eine Reifendruckregelanlage kann den Luftdruck für Straßen- und Feldfahrten ohne große Mühen anpassen. Verschlissene Reifen erhöhen den Schlupf und führen somit zu erhöhtem Dieselverbrauch.
Gewicht
Eine Tonne zusätzliches Gewicht erhöht den Dieselverbrauch um ca. einen Liter pro Stunde. Wenn möglich, sollte auf ein geringes Gewicht der bewegten Maschinen geachtet werden. Sind Front-, Heck- oder Felgengewichte angebracht, sollten diese bei Fahrten an denen kein Zusatzballast erforderlich ist, abgenommen werden.
Wartung und richtige Geräteeinstellung
Immer auf regelmäßige Wartung und optimale Einstellungen der Zug- und Erntemaschinen und Anbaugeräte achten. Ein undurchlässiger Luftfilter, ein verstopfter Kühler, stumpfe Messer oder nicht geschmierte bewegte Maschinenteile führen zu einem erhöhten Dieselverbrauch.
Arbeitsbreite und Arbeitstiefe
Bei einer Verdoppelung der Breite statt einer Verdoppelung der Arbeitsgeschwindigkeit kann ca. 30% Diesel ein­ge­spart werden. Bodenbearbeitung nur so tief wie nötig. Jeder zusätzliche Zentimeter Bodentiefe führt zu einer Erhöhung des Dieselverbrauchs um ca. 1 Liter pro Hektar.
Zusätzlich verringert sich der Verschleiß mit der Senkung der Arbeitsgeschwindigkeit und der Bearbeitungstiefe bei bodenbearbeitenden Geräten.
Arbeitsschritte verringern und kombinierte Geräte
Bereits beim Managementplan des Betriebes kann mit dem Dieselverbrauch geplant werden. Um Arbeitsschritte einzusparen ist es zu empfehlen, auf kombinierte Maschinen zurückzugreifen oder Arbeitsschritte in einem Arbeitsgang zu kombinieren.
Modernisierung
Wenn möglich sind elektrische Antriebe Verbrennungsmotoren vorzuziehen.
Durch moderne Techniken, wie GPS gesteuerte Spurführungssysteme oder andere digitale Techniken, kann die Arbeits­geschwindigkeit, Arbeitsgenauigkeit und der Einsatz von Betriebsmitteln verbessert werden.

Weitere Informationen zur Einsparung von Diesel finden Sie in der Broschüre
„Treibstoffsparen in der Landwirtschaft“ auf www.lko.at
> Bauen, Energie und Technik > Energieeffiziente Landwirtschaft > Treibstoff sparen in der Landwirtschaft.
Einen durchschnittlichen Treibstoffverbrauch für Ihre Arbeitsmaschine können Sie
z.B. mit dem KTBL-Feldarbeitsrechner ermitteln.

 

Plfanzenöl als Ersatz für Dieselkraftstoff

Entwicklungen der letzten Jahre haben es möglich gemacht, dass Pflanzenöl als Ersatz für Dieseltreibstoff verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Traktoren durch eine entsprechende Fachwerkstätte für den Pflanzenölbetrieb umgerüstet werden. Inzwischen kann bei manchen Traktorherstellern die Option „Pflanzenölbetrieb“ beim Ankauf eines Neutraktors erworben werden und damit verbunden auch die Absicherung einer Garantieleistung durch den Traktorhersteller erhalten bleiben. Beim Einkauf von Pflanzenöl ist zu beachten, dass die Mindestanforderungen gemäß Kraftstoffverordnung eingehalten werden. Bezüglich Gewährleistungen und eines einwandfreien Betriebes mit Pflanzenöl sind jedoch die strengeren Grenzwerte der DIN 51605 „Rapsölkraftstoff“ bzw. die DIN 51623 „Pflanzenölkraftstoff“ zu beachten.
Um die Wettbewerbsstellung von Pflanzenölkraftstoff mit Dieselkraftsoff beurteilen zu können, sind vor allem die vier folgenden Faktoren ausschlaggebend:
a) Kosten der Adaptierung bzw. Umrüstung des Motors
b) Kosten für die separate Lagerung des Treibstoffes
Auf das ÖKL-Merkblatt Nr. 60 „Hoftankanlagen für Diesel und Biotreibstoffe“ sei hingewiesen.
c) Jährlicher Kraftstoffverbrauch des Traktors
d) Preisdifferenz zwischen Pflanzen- und Dieselöl
Daraus können Fahrzeughalter ableiten, ab welchem Einsatzumfang bzw. Nutzungsdauer die Mehrkosten der Pflanzen­ölumrüstung wirtschaftlich gedeckt sind.

Klare CO2– und Umweltvorteile von Pflanzenölkraftstoff

Das Klimaschutzabkommen von Paris zur Reduktion des jährlichen Temperaturanstieges auf unter 2°C verlangt auch von der heimischen Landwirtschaft einen Beitrag. Pflanzenölkraftstoff reduziert die Treibhausgasemissionen wesentlich. Laut EU-Richtlinie 2018/2001 beträgt der Standardwert zur Minderung von Treibhausgasen bei Rapsöl 57 % im Vergleich zu fossilem Treibstoff. Der Referenzwert für fossilen Treibstoff beträgt 94 g CO2eq/MJ.
Heimisches Pflanzenöl erfüllt zusätzlich die strengen Nachhaltigkeitsvorschriften, die gesetzlich von Biokraftstoffen gefordert werden.

Durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 wurde in Österreich eine CO2-Besteuerung für fossile Treib- und Brennstoffe eingeführt. Beginnend ab 1. Oktober 2022 beträgt der Preis für das Emissionszertifikat € 30 je Tonne CO2. Ab Jänner 2023 steigt dieser bereits auf € 35 je Tonne CO2. Die Mehrwertsteuer kommt hier noch dazu.
Dieser Betrag steigt jährlich, bis 2025 ein Preis von € 55 je Tonne erreicht wird. Ab 2026 soll der Markt dann die Höhe des Zertifikatspreises ergeben. Für Diesel (B7) bedeutet dies ab Oktober 2022 eine Preissteigerung von netto € 7,5 Cent je Liter. Diesel ohne Beimischung biogener Stoffe (B0) steigt um netto € 8,01 Cent je Liter. Bis 2025 steigt der Preis für Diesel (B7) aufgrund der Emissionszertifikate netto um € 13,75 Cent je Liter. B0-Diesel verteuert sich um netto € 14,69 Cent je Liter. Benzin (E5) startet 2022 mit einer Preissteigerung von netto € 6,81 Cent je Liter und steigt bis 2025 auf netto € 12,49 Cent je Liter. Heizöl ohne biogene Beimischung steigt von netto € 9,72 auf € 17,82 je Liter an.
Biotreibstoffe sind von dieser CO2-Bepreisung generell befreit. Zu beachten ist auch, dass Pflanzenöl beim Betrieb von Motoren in umweltsensiblen Gebieten Vorteile bietet, da Pflanzenöl biologisch abbaubar ist. In Deutschland ist Pflanzenöl als „nicht wassergefährdend“ eingestuft.

Weiter sei auf die Möglichkeit hingewiesen, durch (Selbst-)Versorgung mit Pflanzenölkraftstoff auch in Krisenfällen die Bewirtschaftung aufrecht zu erhalten. Der bei der Ölpressung anfallende Presskuchen stellt außerdem einen wertvollen Beitrag zur heimischen Eiweißversorgung dar.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.pflanzenoel-austria.at bzw. www.pflanzenoel.agrarplus.at

 

ÖKL-Richtwerte 2021

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten für 2021 sind da!

Sie sind eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe. Erhältlich als Heft und als Exceltabelle zum Preis von 15 Euro: 01/505 18 91, office@oekl.at oder im Webshop.
Kostenlos einsehbar auf dieser Homepage.

Preisbasis 3. und 4. Quartal 2020
Werte ohne Mehrwertsteuer

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ÖKL-Richtwerte 2020

ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten 2020

Unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe – Preisbasis 3. und 4. Quartal 2019 – Werte ohne Mehrwertsteuer
Weitere Infos finden Sie hier

 

ÖKL-Richtwerte 2019

Die ÖKL-Richtwerte sind die Grundlage für die Abrechnung der Maschinenselbstkosten in der Nachbarschaftshilfe und erscheinen jedes Jahr neu mit aktualisierte Werten!

Nun ist es wieder soweit und die ÖKL-Richtwerte für 2019 liegen vor. Wie immer sind sie online kostenlos einsehbar und außerdem als Heft oder als Exceltabelle erhältlich!

Lesen Sie hier mehr!

Pauschalrichtwerte 2023

Ergänzend zur bestehenden Abrechnung auf reiner Selbstkostenbasis im Rahmen der bäuerl. Nachbarschaftshilfe in den ÖKL-Richtwerten nach Stunden wird mit der vorliegenden Methodik die Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, t, m³, l, Ballen, PSh, kWh, m³h, th, m-ABh) ohne die (eine) konkrete Angabe der verwendeten Geräte für den jeweiligen Arbeitsschritt ermöglicht. Die ermittelten durchschnittlichen Kosten sind unverbindliche, gültige Selbstkosten nach ÖKL-Richtwerten.

Die Tabellen enthalten:
Unverbindliche Pauschalrichtwerte für flächenbezogene Arbeitsgänge
Unverbindliche motorleistungsbezogene Pauschalrichtwerte
Unverbindliche kapazitätsbezogene Pauschalrichtwerte
Unverbindliche arbeitsbreitenbezogene Pauschalrichtwerte

RW 2023 Pauschalrichtwerte

 

 

Bodenbearbeitung mit
Pflug 161,18 €/ha
Grubber 55,40 €/ha
Feingrubber (Federzinkenegge) 48,79 €/ha
Scheibenegge oder -pflug 51,28 €/ha
Spatenrollegge 52,27 €/ha
Saatbeetkombination 36,30 €/ha
Kreiselegge 82,11 €/ha
Walze 31,54 €/ha
Untergrund-, Tiefenlockerer 103,13 €/ha
Düngerausbringung mit
Mineraldüngerstreuer 32,35 €/ha
Stallmiststreuer 10,37 €/t
Güllefass 7,32 €/m³
Zuschlag bodennahe Gülleausbringung
Schleppschlauch 2,38 €/m³
Schleppschuh 2,94 €/m³
Anbau mit
Sämaschine 52,38 €/ha
Sätechnik für Minimalbodenbearbeitung 97,06 €/ha
Einzelkornsämaschine 58,54 €/ha
Kartoffellegemaschine 131,61 €/ha
Pflege mit
Hackgerät 75,88 €/ha
Hackstriegel 37,27 €/ha
Kartoffeldammfräse 180,90 €/ha
Pflanzenschutz
mit Feldspritze 45,68 €/ha
Grünfutterernte
Mähen mit Mähwerk (ohne Aufbereiter) 54,31 €/ha
Zetter oder Schwader 30,60 €/ha
Ladewagen bis 20 Messer 2,69 €/m³
Ladewagen 30 Messer 3,20 €/m³
Maishäcksler Anbau 250,57 €/ha
Selbstfahrhäcksler 336,47 €/ha
Mähdrusch von
Getreide, Soja 172,96 €/ha
Raps 181,64 €/ha
Sonnenblumen 180,02 €/ha
Mais 202,51 €/ha
Ernte
mit Kartoffelernter (gezogen) 1060,50 €/ha
mit Rübenernter (gezogen) 772,60 €/ha
Pressen mit
Hochdruckpresse (Kleinballen) 0,69 €/Ballen
Rundballenpresse 16,46 €/Ballen
Wickeln mit Rundballenw. 7,13 €/Ballen
Zuschlag Wickelfolie
4-fach Wicklung 4,54 €/Ballen
6-fach Wicklung 6,24 €/Ballen
8-fach Wicklung 9,07 €/Ballen
€/kWh €/PSh
Hinterradtraktor
leichte Belastung 0,47 0,35
mittlere Belastung 0,52 0,39
schwere Belasung 0,58 0,42
Allradtraktor
leichte Belastung 0,57 0,42
mittlere Belastung 0,63 0,46
schwere Belasung 0,69 0,51
Selbstfahrmäher 1,18 0,87
Motormäher 5,94 4,37
Wiesenegge Anbau 3,68  €/m AB h
Doppelmessermähwerk (Frontanbau) 8,61  €/m AB h
Rotormähwerk Heckanbau 11,38  €/m AB h
Rotormähwerk Frontanbau 13,72  €/m AB h
Mähaufbereiter 8,62  €/m AB h
Mähkombination 12,98  €/m AB h
Mäher gezogen – mit Aufbereiter 26,96  €/m AB h
Kreiselzettwender 4,66  €/m AB h
Kreiselschwader 6,13  €/m AB h
Einachskipper 1,63  €/t h
Zweiachsanhänger 2,28  €/t h
Zweiachskipper 2,20  €/t h
Drei- und Vierachskipper 2,17  €/t h
Abschiebewägen 1,56  €/m³ h
Häcksel/Kratzbodenwagen 1,36  €/m³ h
Biomüllammelwagen 5,11  €/t h
Miststreuer mit stehenden Walzen 8,95  €/t h
Kompoststreuer 9,94  €/t h
Güllefässer 4,59  €/m³ h
Ladewägen 1,60  €/m³ h
Silokamm mit Verteiler 10,22  €/m³ h
Traubenlesewägen 5,09  €/m³ h
Pressen 1l Apfelsaft 0,67 €/l
Pressen 1l Apfelsaft (Menge <500l) 0,73 €/l

 

Berechnungsgrundlagen 2019

(1) Die ÖKL-Richtwerte in Euro pro Stunde (€/h) tatsächlicher Zeit (bei mechanischen, motordrehzahlabhängigen Traktormetern nicht in jedem Fall gegeben!) sind reine Selbstkosten, d.h. dass kein Gewinn, keine Umsatzsteuer (Ust.), kein Entgelt für Arbeitszeit oder andere Spesen zugerechnet wurden.
Bei außergewöhnlichen Verhältnissen oder Sonderausstattungen sind Zuschläge gerechtfertigt. Z.B. sind insbesondere bei Bodenbearbeitungsgeräten Zuschläge bzw. Abzüge etwa für schwere, steinige oder leichte Böden nach lokalen Verhältnissen vorzunehmen.

(2) Die Selbstkosten wurden unter Berücksichtigung mittlerer Neuwerte vergleichbarer Fabrikate errechnet. Die Neuwerte wurden aktuellen Preislisten entnommen. Wenn solche nicht verfügbar waren, wurden die Preise telefonisch oder über Mailanfrage eingeholt. Konnten Preise nicht erhoben werden, wurden die Neuwerte hochgerechnet bzw. bestimmte, nicht mehr produzierte Maschinen gestrichen. Teilweise wurde für Maschinen, die nicht mehr hergestellt, aber noch verwendet werden, der Neuwert mit einem Faktor analog zu den übrigen Maschinen hochgerechnet. Die Werte wurden mit den Vorjahreswerten abgestimmt und netto, d.h. ohne Umsatzsteuer (vgl. Punkt 3) eingesetzt. Kosten für die Lieferung an den Käufer, eine eventuelle Beleuchtung und Bremsen als Sonderausstattung (bei Arbeitsmaschinen) wurden nicht eingerechnet. Die Basis für die Neuwerte bildet das 3. und 4. Quartal 2018.

Die Selbstkosten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
a) Fixkosten (= Festkosten, Grundkosten) bestehend aus
     –  Abschreibung (= Amortisation, A),
     –  Zinsanspruch (Z) und
     –  Kosten für Unterbringung und Versicherung (U).
Für die Abschreibung (A) wird ein Prozentsatz aus der angenommenen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (N) errechnet:
      A in % = 100 / N in Jahren
Für den Zinsanspruch (Z) werden 3 % vom halben Neuwert (= 1,5 % vom Neuwert), für Unterbringung und Versicherung (U) 2 % vom Neuwert berechnet. Daher kommen zur Abschreibung (A in %) einheitlich 3,5 % dazu:
      Fixkosten in % = A % + Z % + U % = A % + 3,5 %
Aus dem mittleren Neuwert und den Fixkosten in % werden die Fixkosten in Euro pro Jahr errechnet. Anmerkung: Umgekehrt lässt sich die in den Richtwerten angenommene Nutzungsdauer dadurch (rück-)berechnen, dass vom Prozentwert die oben erläuterten 3,5 Prozent (Verzinsung, Unterbringung, Versicherung) abgezogen werden und der Wert 100 durch die errechnete Zahl geteilt wird (sog. Kehrwert). Z.B.: Traktor: 9,5 %; 9,5 – 3,5 = 6; 100 : 6 = 16,67 Jahre

b) Der Fixkostenanteil ist pro Betriebsstunde angegeben. Dieser errechnet sich aus den Jahresfixkosten, geteilt durch die mittlere Ausnützung der Maschine (Stunden/Jahr). Die mittlere Aus­nützung der Maschinen in Stunden pro Jahr entspricht der praktisch erreichbaren Kampagneleistung.

c) Reparaturkostenfaktor in % vom Neuwert für 100 Betriebsstunden. Dieser ergibt die Reperaturkosten in Euro pro Betriebsstunde.
Reparaturkosten Euro/h = (Neuwert x Reparaturkostenfaktor %) : (100 x 100)
Bei einem Soloverleih kann von einem um 10 bis 20% erhöhtem Reparaturrisiko ausgegangen werden.

d) Für Maschinen mit Verbrennungsmotoren sind die Kosten für Treibstoffe und Schmiermittel angegeben. Die Werte für die Treibstoffverbrauchsmengen stammen aus Maschinenprüfberichten bzw. Datensammlungen.
Dabei sind bei Traktoren und Traubenvollerntern Auslastungen von 40 % und bei Mähdreschern von 50 % der Nennleistung angenommen worden. Ferner sind für Schmiermittel 10 %ige Zuschläge zu den reinen Treibstoffkosten berücksichtigt. Die Treibstoffpreise sind nach dem Durchschnitt von Jänner bis November 2017 ohne Umsatzsteuer eingesetzt. Der mittlere Tankstellenpreis beträgt:

für 1 Liter Dieselöl: € 1,22 mit Ust. bzw. € 1,02 je Liter ohne Ust. (gerundet)
für 1 Liter Normalbenzin: € 1,26 mit Ust. bzw. € 1,05 je Liter ohne Ust. (gerundet)

Anmerkung: Beim Bezug größerer Mengen an Treibstoff sind die Literpreise zwar niedriger; der Vorteil wird zum Teil durch die Finanzierungskosten (Kapitalbindung) und zu einem weiteren Teil durch die Abschreibung für den erforderlichen und den Bestimmungen entsprechenden Treibstofftank aufgezehrt (siehe ÖKL-MB 60).
Bei Allradtraktoren bis 100 kW sowie Motorkarren („Mulis“), Bergtraktoren und Mähtraktoren kann sich bei einem überwiegenden Einsatz am Hang der Treibstoffverbrauch erhöhen. In diesem Fall soll auf die Tabelle „Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft“ zurückgegriffen werden: Daraus wird der auf die Motorleistung bezogene Verbrauchswert in der Spalte „Hoch (70%)“ entnommen und mit dem in den Berechnungsgrundlagen unter Punkt 2d) angeführten mittleren „Tankstellenpreis ohne Ust. für 1 Liter Dieselöl “ multipliziert sowie ein 10% Aufschlag für Schmiermittel zu den errechneten Treibstoffkosten berücksichtigt. Der errechnete Wert wird anstelle des ursprünglichen angeführten Wertes für die Treibstoffkosten zur Berechnung der Gesamtkosten verwendet.
Beispiel:
Einem Allradtraktor mit 75 kW/102 PS werden in der Gruppe 01 bei mittlerer Auslastung des Motors Treibstoffkosten von 11,21 €/h zugeordnet. Aufgrund des überwiegenden Einsatzes am Hang ist wegen der höheren Motorauslastung ein höherer Treibstoffverbrauch die Folge. Der Treibstoffverbrauch bei hoher Motorauslastung kann für diesen Traktor aus der Tabelle „Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft“ entnommen werden. Der dort angeführte Verbrauch von 17,3 Litern/Stunde wird mit dem (Liter-)Preis von 1,02 € multipliziert, zusätzlich wird ein Aufschlag für Schmiermittel in der Höhe von 10% der errechneten Treibstoffkosten berücksichtigt:
17,3 x 1,02 x 1,1 =19,41. Der Wert wird anstelle des bisherigen eingesetzt, was nun Gesamtkosten von (Summe aus 15,81 € und 5,99 € und den neu berechneten 19,41 € für Treibstoff) 41,21 €/h anstelle der ursprünglichen 33,01 €/h ergibt.

e) Aus der Summe von Fixkosten, Reparaturkosten und Treibstoffkosten ergeben sich die gerundeten Gesamtkosten in Euro pro Stunde bzw. die ÖKL-Richtwerte für Maschinenselbstkosten.

(3) Die Gesamtkosten sind reine Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Es sind daher bei Einsätzen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (Maschinenringe) die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze für die Umsatzsteuer zuzuschlagen: Bei Lieferungen und Leistungen durch umsatzsteuerpauschalierte Landwirte an andere Unternehmen beträgt der Steuersatz 13 % (seit 2016). Wenn der Leistungserbringer
zur Regelbesteuerung optiert hat, sind 20 % USt. hinzuzurechnen.
Anmerkung: Bei Umsätzen zwischen pauschalierten Betrieben handelt es sich um Leistungen an Unternehmen.

(4) Bei den Kostenrechnungen blieben unberücksichtigt:
a) Wegzeiten
b) Arbeitserschwernisse (Lagergetreide, Hanglage, steinige Böden u.ä.)
c) Lohnkosten für Bedienungspersonal
d) Kosten für Bindegarn (Ausnahmen sind in der Tabelle angegeben)
e) Stromkosten bei elektrisch betriebenen Maschinen (Kosten für E-Motoren sind separat ausgewiesen, jedoch ebenfalls ohne Stromkosten.)
f) Bei allen gezogenen Maschinen und Geräten verstehen sich die Stundensätze ohne Traktorkosten (Ausnahmen sind in der Tabelle angegeben).
g) Sonderausstattungen
h) Preisnachlässe bzw. -zuschläge

(5) Die Kosten sind für reine Betriebszeiten berechnet. Die Kostenbemessung für Standzeiten und Wegzeiten (vgl. Punkt 9) muss separat erfolgen, am besten nach den örtlich gebräuchlichen Vereinbarungen – z.B. laut Geschäftsordnung des Maschinenringes, wobei Standzeiten nie mit dem vollen Tarif gerechnet werden.

(6) Kleinwerkzeuge, Pferdegespanne
Für nicht in den Richtwerten angeführte Kleinwerkzeuge (z.B. Schaufel, Rechen, Leiter; Schubkarren, Kabeltrommel etc.) kann eine Pauschale von bis zu 1,50 € (excl. Ust.) verrechnet werden.
Für z.B. in der Forstwirtschaft eingesetzte Pferdegespanne können pro Stunde eingesetzt werden:
€ 12,46 (einspännig) bzw. € 21,18 (zweispännig = einspännig x Faktor 1,7)
zuzüglich Ust. von derzeit 13 % (vgl. Pkt. 3.)

(7) Hallen- und Garagenmieten por Jahr in Abhängigkeit vom Bauvolumen
Berechnung des Gebäudevolumens: Grundfläche x Höhe (Maximalhöhe = 4,0 m)
einfache Bauweise:
       unter 1.200 m³     5,30 Euro/m³
1.200 bis 2.400 m³     3,50 Euro/m³
       über 2.400  m³     3,00 Euro/m³
massive Bauweise:
         unter 800 m³      8,40 Euro/m³
          über 800 m³      5,40 Euro/m³
Die Berechnung erfolgt gestaffelt: Beispiel für einfache Bauweise, Volumen = 2.600 m³:
1.200 x 5,3 + 1.200 x 3,5 + 200 x 3,0 = 11.160 Euro/a
(Die Fixkosten wurden mit 5% vom Neuwert und der Reparaturkostenfaktor mit 0,5% angenommen. Grundlage: Pauschalbaukostensätze)

(8) Arbeitszeitbedarfszahlen
In der Regel beziehen sich die Angaben auf die Leistung im Sinne des Zeitaufwandes in Stunden pro Hektar. In speziellen Fällen werden spezifische Leistungsangaben wiedergegeben. Entsprechend der Zeitgliederung des KTBL für landwirtschaftliche Arbeiten ist lediglich die Hauptzeit berücksichtigt. Störzeiten und Nebenzeiten (dazu gehört auch die Wegezeit, vgl. Pkt. 4) sind nicht berücksichtigt. Die Arbeitszeitbedarfszahlen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, können aber für durchschnittliche Verhältnisse wertvolle Anhaltspunkte darstellen. Die BLT in Wieselburg hat unter Berücksichtigung der Angaben des KTBL (D) und Agroscope/FAT (CH) die Grundlagen geliefert.

(9) Wegzeiten
Für die Wegzeit ist bei Traktoren und Motorkarren (Transportern) ein Abschlag von 10 % und bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Mähdreschern, Rübenvollerntern, Selbstfahrhäckslern, Selbstfahrfuttermischwagen, Traubenvollerntern etc. von 15 % jeweils von den Gesamtkosten vorzunehmen.
Die relativ geringe Höhe der Abschläge begründet sich wie folgt:
Die fixen Kosten als kostenmäßig wichtigster Faktor sind auch bei Überstellungsfahrten zu berücksichtigen.
Ein Dieselmotor, der mit hoher Drehzahl und geringer Belastung läuft, hat aufgrund seiner Charakteristik einen relativ hohen Treibstoffverbrauch.
Die Bereifung als ein wesentlicher (Reparatur-)kostenfaktor unterliegt auf Straßen einem hohen Verschleiß.
Die abzuziehenden Sätze unterscheiden sich, weil eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (vgl. Mähdrescher, Rüben­ernter) bei Überstellungsfahrten weniger bewegte Teile im Vergleich zum Feldbetrieb aufweist und der Verschleiß deshalb geringer ist.

(10) Nicht angeführte (Zwischen-)Werte für Leistungsgrößen wie z.B. Arbeitsbreiten, Tonnagen, Volumen von Maschinen und Geräten, können so errechnet werden: Der höhere Wert wird durch die dazu angegebenen Leistung (z.B. Meter, Tonnagen) dividiert. Dieser Wert wird mit der zu berechnenden Leistungseinheit multipliziert.
Beispiel: In den Richtwerten finden sich Angaben für Cambridgewalzen mit 4 m (11,25 €) und 6 m (15,15 €) Arbeitsbreite.
Eine Walze mit 4,7 m AB kostet demnach 15,15 € : 6 = 2,53 €; 2,53 € x 4,70 =11,89 €.

(11) Kosten für Transportgespann
Pro Tonne Transportgut und km einfacher Transportentfernung können 0,56 € im Rahmen der Maschinenvermietung verrechnet werden. Inkludiert sind die Beladezeit, Wartezeit, Entladezeit und die Fahrzeiten einschließlich der Leerfahrt.
Beispiel:
Nutzlast: 18 t, Feld-Abladeplatz-Entfernung (einfache Transportentfernung): 8 km
Kostenkalkulation: 18 t x 8 km x 0,56 €/t, km = 80,64 €

(12) Materialien für den Maschineneinsatz
Im Zuge eines Maschineneinsatzes werden mitunter zusätzliche Materialien verwendet, die in der Kalkulation der Maschinenselbstkosten nicht enthalten sind. Es entspricht den Berechnungsgrundsätzen zur Ermittlung der ÖKL-Richtwerte, wenn in diesem Fall diese Materialien wie z.B. Bindenetz, Folie, Pflanzenschutzmittel, dem Leistungsempfänger zum Bezugspreis (Selbstkosten) weiterverrechnet werden.
Bei der Verwendung von Materialien sollen die Betriebsaufzeichnungen genau erfolgen, um bei einer eventuellen Überprüfung den Nachweis von Selbstkosten erbringen zu können.

(13) Kosten für Arbeit werden in den ÖKL-Richtwerten nicht berücksichtigt!

 

Die Unterlagen wurden mit Sorgfalt erstellt und geprüft. Trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Verlag, Herausgeber und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen.

Für Vorschläge und Hinweise auf Fehler sind die Verfasser dankbar!