Anpassung der Treibstoffkosten
Die Treibstoffpreise haben sich in den letzten Wochen stark erhöht und liegen deutlich über dem Vorjahresniveau, das als Grundlage zur Erstellung der ÖKL-Richtwerte 2026 herangezogen wurde, nämlich für:
Diesel ohne USt.: 1,304 €/l bzw. brutto: 1,5648 €/l und für
Normalbenzin ohne USt.: 1,283 €/l bzw. brutto: 1,5396 €/l
(siehe auch Seite 5, Vorbemerkungen Punkt 2d).
Wir raten aus aktuellem Anlass die Treibstoffkosten zur Ermittlung der Maschinenselbstkosten anzupassen. Es ist zulässig auf die gestiegenen Treibstoffkosten zu reagieren, eine direkte Vergleichbarkeit der verrechneten Stundensätze mit den ÖKL-Richtwerten muss aber bestehen bleiben. Um diese Vorgabe zu erfüllen, empfiehlt es sich einen Energiekostenzuschlag zum ÖKL-Richtwert 2026 zu errechnen:
1. Zeitbezogene Abrechnung [€/h], am Beispiel eines Allradtraktors mit 136 PS:
Der ÖKL-Richtwert [€/h] errechnet sich bekanntlich aus:
Die Maschinenselbstkosten eines Allradtraktors mit 136 PS belaufen sich lt. ÖKL demnach auf:
- Lesen Sie in den Online-Richtwerten bzw. der RW-APP bei der entsprechenden Maschine in Zeile 12 den Verbrauch ab. Dieser Traktor verbraucht im Schnitt 13,33 l pro Stunde. Alternativ (anhand der Broschüre) errechnen Sie den Verbrauch mit unten stehender Formel. Bitte beachten Sie, dass bei den Treibstoffkosten auch 10 % für Schmiermittel und Filtertausch berücksichtigt sind (Rundungsfehler im Cent-Bereich sind möglich):
- Der tatsächliche Treibstoffpreis liegt über den ÖKL-Annahmen und beträgt z.B. 2,10 €/l (Dieselpreis OHNE MWSt.) laut Tankstellenrechnung. Errechnen Sie nun anhand der selben Gleichung die neuen Treibstoffkosten:
- Die Differenz der Treibstoffkosten ergibt den „Energiekostenzuschlag“:
- Auf der Rechnung muss der ÖKL-Richtwert und der Energiekostenzuschlag gesondert (als eigene Position) auf angeführt werden:
| POS | Anzahl | Bezeichnung | Betrag (netto) |
|---|---|---|---|
| POS 1 | 1 | Traktorstunde mit 136 PS | 60,24 €/h |
| POS 2 | 1 | Energiekostenzuschlag | 11,66 €/h |
| Summe netto: | 71,90 €/h |
2. Flächenbezogene Abrechnung [€/ha] am Beispiel für 1 ha Pflügen: 162 €/ha (siehe Pauschalrichtwerte, Seite 22)
- Den Treibstoffverbrauch unterschiedlicher Arbeitsgänge können Sie im Kapitel Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft (Seite 16 ff) nachschlagen. In Tabelle 1 lesen Sie für 1 ha pflügen 23 l/ha Kraftstoffverbrauch ab. Errechnen Sie daraus die im ÖKL-Pauschalrichtwert enthaltenen Treibstoffkosten:
- Errechnen Sie mit der gleichen Formel Ihre tatsächlichen Treibstoffkosten mit dem aktuellen Tankstellenpreis:
- Die Differenz daraus ergibt wieder den Energiekostenzuschlag:
- Geben Sie auf der Rechnung wieder den ÖKL-Richtwert und der Energiekostenzuschlag gesondert (als eigene Position) an:
| POS | Anzahl | Bezeichnung | Betrag (netto) |
|---|---|---|---|
| POS 1 | 1 | 1 Hektar Pflügen nach ÖKL | 162,00 €/ha |
| POS 2 | 1 | Energiekostenzuschlag | 23,14 €/ha |
| Summe netto: | 185,14 €/ha |
!!! Bitte beachten Sie, dass Sie den tatsächlichen Treibstoffpreis im Falle einer Prüfung belegen müssen!!!
Z.B. durch eine Tankstellenrechnung bzw. ist es erlaubt, die vom BMWET publizierten durchschnittlichen Treibstoffpreis des entsprechenden Tages zu verwenden!
VORSCHT: Bei den ÖKL-Richtwerten handelt es sich um Nettopreise. Bei Berechnungen wie hier gezeigt, muss immer mit dem Treibstoffpreis OHNE USt. gerechnet werden.
Zur einfachen Berechnung bieten wir Ihnen auch diese Excel-Anwendung an:
Bei Fragen wenden Sie sich an:
David Unterrainer
david.unterrainer@oekl.at
01/5051891-15





