für flächenbezogene Arbeitsgänge:
Ergänzend zur bestehenden Abrechnung nach Stunden (auf reiner Selbstkostenbasis) im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe wird die Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne, m³, Ballen) ohne konkrete Angabe der verwendeten Geräte für den jeweiligen Arbeitsschritt ermöglicht. Die flächenbezogenen Pauschalpreise sind immer Gesamtpreise für ein Gespann (Zugfahrzeug + Maschine). Die ermittelten durchschnittlichen Kosten entsprechen dabei den durchschnittlichen Selbstkosten nach ÖKL-Richtwerten.
Zusätzlich werden motorleistungsbezogene, kapazitätsbezogene und arbeitsbreitenbezogene Pauschalrichtwerte pro Stunde ausgewiesen. Diese verstehen sich als Einzelpreise (ohne Zugfahrzeug bzw. ohne Maschine).