Beschreibung
Der Traktor im Straßenverkehr ist eine handliche Broschüre mit gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Es gilt die 21. Auflage. Durch die kompakte Form der Broschüre ist der „ÖKL-Klassiker“ Ihr perfekter Begleiter am Traktor.
6 Hauptkapitel:
- Definitionen
- Zugmaschine
- Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Sonstige Bestimmungen
- Tiertransport
Autoren:
Ing. Christoph Wolfesberger, LK NÖ
Mag. Patrick Majcen, LK Ö
DI David Unterrainer, ÖKL
Mag. Stefan Fucik, LK NÖ (Tiertransportgesetz)
Die Auflage beruht auf vorherigen Auflagen.
VORWORT ZUR 21. AUFLAGE
Die Gespanne aus Traktor und Gerät haben mittlerweile eine Größe erreicht, die von anderen Verkehrsteilnehmern – dazu zählen Passantinnen und Passanten gleichermaßen wie Autolenkerinnen und -lenker – mitunter als bedrohlich empfunden wird. Viele PKW-Lenker rechnen z.B. nicht mit dem weiten Ausscheren eines am Traktor angebauten Gerätes.
Das sollten die Landwirtinnen und Landwirte berücksichtigen und sich nicht nur auf das berufen, was erlaubt und möglich ist: Die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer:innen ist gefragt!
In der ÖKL-Broschüre „Der Traktor im Straßenverkehr“ sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge zusammengefasst.
Infolge von Betriebsübernahmen müssen immer weitere Strecken zurückgelegt werden, um Felder zu bestellen und abzuernten, so werden die Anhänger größer und die Geräte breiter und schwerer. Gemäß der Formel E=mv2/2 spielt die Geschwindigkeit eine wichtige Rolle. Daher wird dem Zusammenhang zwischen dem Gewicht von Anhängern (und z.B. Ballenpressen, gezogenen Saatbeetkombinationen) und den hierfür erforderlichen Bremsen breiter Raum gewidmet. Das gilt auch hinsichtlich der Kennzeichnung von (Über-)Breiten.
Das Beachten der Vorschriften – im Erntestress oft ein Dilemma – erspart Organmandate und im ungünstigsten Fall existenzgefährdende Regressforderungen.
Die in dieser Broschüre dargestellten Regeln für den Straßenverkehr sind auf sämtlichen „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ einzuhalten. Das sind jene Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden dürfen. Das betrifft somit die üblichen Landes- und Gemeindestraßen, aber auch z.B. Almwege, Güterwege und Forststraßen. Auch Privatstraßen sind Straßen mit öffentlichem Verkehr, wenn dort kein allgemein sichtbares ausdrückliches Benützungsverbot für jeglichen Verkehr (also auch für den Fußgängerverkehr) aufgestellt wird. Die bloße Kennzeichnung als Privatweg ist nicht ausreichend.
Das ÖKL rät, diesen „ÖKL-Klassiker“ am Traktor mitzuführen, was durch die kompakte Form der Broschüre leicht möglich ist.
ÖKL, im März 2025
Download:
EU-Formblatt lenkfreie Tage Word
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