Beschreibung
Auf Baustellen ist das Risiko, einen Arbeitsunfall zu haben, doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Ein wesentlicher Grund dafür sind sicherheitstechnische Mängel bei der organisatorischen Abwicklung der Baustelle.
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin vorgesehenen Maßnahmen herabzusetzen. Maßnahmen sind die Bestellung von Koordinatoren, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten. Das Ziel der Planungskoordination ist eine Verbesserung der Planungsqualität, das Ziel der Baustellenkoordination ist eine unfallfreie und effiziente Bauabwicklung.
Der Bauherr bzw. die Bauherrin ist in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen mit eingebunden.
Inhalt, Verfasser, Arbeitsgruppe
- Vorbemerkungen
- Ausgewählte Rechtsvorschriften, Normen, Merkblätter und Broschüren
- Begriffsbestimmungen (gemäß BauKG)
- Umsetzungsvarianten (gemäß BauKG)
- Pflichten für die Sicherheit
- Häufige Gefahrenstellen und Schutzmaßnahmen
- Anhang SiGe-Plan
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Arbeitsgruppenleiter: Mag. Vitus Lenz (LK OÖ)
Arbeitsgruppe: DI Michael Seewald (SVS), DI Dieter Kreuzhuber (ÖKL), Bmst. Ing. Rudolf Schütz (LK NÖ), DI Ernest Stühlinger (AUVA)
Aktuelle Korrekturen, wichtige Zusatzinformationen, weiterführende Links o.ä. werden digital zur Verfügung gestellt:






