Beschreibung
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Die Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich noch weit verbreitet. Oft handelt es sich um kleine oder mittlere Betriebe. Obwohl die Ansprüche der Tiere an ihre Haltungsumwelt durch einen gut geplanten und gut geführten Laufstall am besten erfüllt werden können, kann der Neubau eines Laufstalles oder der Umbau einer Anbinde- auf Laufstallhaltung aufgrund der Kosten, aus Platzmangel oder aufgrund der ungesicherten Hofnachfolge erschwert sein.
Mit verschiedenen Verbesserungsmaßnahmen können Anbindeställe jedoch tiergerechter und arbeitswirtschaftlich sinnvoller gestaltet werden. Das vorliegende Merkblatt behandelt vorwiegend Kurzstände für weibliche Rinder.
Regelmäßiger und genügend Auslauf sowie im Sommer Weidegang sind unumgänglich. Eine Anbindehaltung ohne Auslauf und/oder Weide ist tierschutzrechtlich in der Regel nicht zulässig! Aber auch eine optimale Tierbetreuung ist entscheidend.
Vor allen Verbesserungsmaßnahmen für den Anbindestall sollte trotzdem überlegt werden, ob stattdessen eine einfache Laufstallvariante in Frage kommt, um so viele problematische Punkte zu vermeiden. Siehe hierzu die Landtechnische Schrift 232 „Einfacher Laufstall – Von der Anbindehaltung zum Laufstall – 24 Praxisbeispiele“.
Inhaltsverzeichnis:
1. Vorbemerkungen
2. Ausgewählte Rechtsvorschriften und Normen
3. Ansprüche der Tiere und Problembereiche
4. Funktionsbereiche und Verbesserungsmaßnahmen
5. Anpassung der Standlänge und Standbreite
6. Liegeflächengestaltung
7. Anbindevorrichtung
8. Futterbarngestaltung
9. Tränken
10. Sauberhaltung des Standplatzes
11. Stallklima, Lüftung
12. Licht
13. Verbesserungsmaßnahmen
14. Auslauf und Weide
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Obmann: MR DI Manfred Watzinger (BMNT)
Arbeitsgruppenleitung: Dr. Elfriede Ofner-Schröck (HBLFA Raumberg-Gumpenstein)
Arbeitsgruppe: DI Daniel Engl (LK Tirol), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), Bmst. Ing. Rudolf Schütz (LK NÖ)
Weitere Personen der 2. Auflage: Ing. Gebhard Fröch (Amt der Tiroler Landesregierung), Ing. Georg Hirnsperger (Amt der Salzburger Landesregierung), Univ.-Prof. i.R. Dr. Josef Troxler (Veterinärmedizinische Universität Wien)