Beschreibung
Verwertung von Baurestmassen und Bodenaushubmaterial im Bereich landwirtschaftlicher Liegenschaften
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Wenn alte Gebäude um- oder neugebaut werden, fallen Baurestmassen an. Was kann man damit anfangen? Wiederverwerten auf der eigenen Baustelle, aufbereiten lassen zum Recycling-Baustoff oder fort damit auf die kostenpflichtige Deponie?
Die zulässige Verwertung von Baurestmassen mit Qualitätssicherung im Rahmen von Baumaßnahmen oder die Verwertung von Bodenaushubmaterial (z.B. die Aufbringung von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen) ist ökonomisch sinnvoll und in der Abfallwirtschaft ein vorrangiges ökologisches Ziel. Dabei sollte im Vorfeld sichergestellt werden, ob eine Verwertung zulässig ist und keine Altlastenbeitragspflicht besteht.
Dieses Merkblatt gibt eine vereinfachte Übersicht über die Vorgaben bei der Verwertung von Baurestmassen und von Bodenaushubmaterial. Es ist wichtig, alle Punkte dieser Übersicht gemeinsam zu betrachten. Sämtliche Details können im Merkblatt jedoch nicht berücksichtigt werden. Für weiterführende Bestimmungen und Begriffsdefinitionen wird daher auf die angeführten Rechtsvorschriften und Richtlinien verwiesen.
Die Änderungen für diese neue Auflage betreffen im Wesentlichen die Anpassungen an den Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 sowie die Ergänzung der Verwertung von Aushubmaterial als Baustoff. Neu ist außerdem, dass gemäß einer Änderung der Deponieverordnung bestimmte nicht verunreinigte Baurestmassen nicht mehr deponiert werden dürfen.
Inhalt
1 Vorbemerkungen
2 Ausgewählte Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
3 Begriffsdefinitionen
4 Die wichtigsten Rechtsvorschriften und deren Auswirkungen
5 Vorgaben für Abbrüche
6 Verwertung von Baurestmassen
7 Verwertung von Bodenaushubmaterial
8 Verwertung von Aushubmaterial als Baustoff
9 Zwischenlagerung von Abfällen
10 Deponierung von Abfällen
11 Tipps und Hinweise für die Verwertung
ANHANG:
1 Regelung in den Naturschutzgesetzen
2 Liste der Schad- und Störstoffe
3 Richtwerte für Abbruchabfälle
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landwirtschaftsbau
Arbeitsgruppe: DI Martin Car (BRV), DI Dr. Jutta Kraus (BMK), DI Dieter Kreuzhuber (ÖKL), Mag. Vitus Lenz (LK OÖ), Bmst. Ing. Rudolf Schütz (LK NÖ), DI Roland Starke (BMK)