Berechnungsgrundlagen der ÖKL-Richtwerte

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Die ÖKL-Richtwerte in Euro pro Stunde (€/h) tatsächlicher Zeit (wird bei mechanischen, motordrehzahlabhängigen Traktormetern nicht in jedem Fall angezeigt!) in Zeile bzw. Spalte 17 sind reine Selbstkosten, d.h. dass kein Gewinn, keine Umsatzsteuer (Ust.), kein Entgelt für Arbeitszeit oder andere Spesen zugerechnet wurden.

Bei außergewöhnlichen Verhältnissen oder Sonderausstattungen sind Zuschläge gerechtfertigt. Z.B. sind insbesondere bei Bodenbearbeitungsgeräten Zuschläge bzw. Abzüge etwa für schwere, steinige oder leichte Böden nach lokalen Verhältnissen vorzunehmen.

2

Die Selbstkosten wurden unter Berücksichtigung mittlerer Neuwerte (Zeile bzw. Spalte 1) vergleichbarer Fabrikate errechnet. Die Neuwerte wurden aktuellen Preislisten entnommen. Wenn solche nicht verfügbar waren, wurden die Preise telefonisch oder über Mailanfragen eingeholt. Konnten Preise nicht erhoben werden, wurden die Neuwerte hochgerechnet bzw. bestimmte, nicht mehr produzierte Maschinen aus der Liste entfernt. Teilweise wurde für Maschinen, die nicht mehr hergestellt, aber noch verwendet werden, der Neuwert mit einem Faktor analog zu den übrigen Maschinen hochgerechnet. Die Werte wurden mit den Vorjahreswerten abgestimmt und netto, d.h. ohne Umsatzsteuer (vgl. Punkt 3) eingesetzt. Kosten für die Lieferung an den Käufer, eventuelle die mittlere Ausstattung übertreffende Sonderausstattungen (bei Arbeitsmaschinen) wurden nicht eingerechnet. Die Basis für die Neuwerte bilden das 3. und 4. Quartal 2025. Händler oder Herstellerrabatte sind nicht berücksichtigt (teilweise 15 bis 30 %).

Die angenommene jährliche Auslastung (h/Jahr) richtet sich nach durchschnittlichen österreichischen Verhältnissen (Zeile bzw. Spalte 2). Hier wurden Betriebsstrukturen, die Dauer der Vegetationsperiode oder der Kampagnen und Besonderheiten der Kulturen berücksichtigt. Auf einzelbetrieblicher Ebene können die Auslastungen aber auch deutlich unter oder über den Durchschnittswerten liegen.

Die jeweils angenommene Nutzungsdauer in Jahren (Zeile bzw. Spalte 3) richtet sich nach dem potenziellen Nutzungsumfang, der den Verschleiß und die Arbeitsbeanspruchung der Maschine abbildet und in Hektar, Stunden, Tonnen oder Ballen gemessen wird (wirtschaftliches Nutzungspotenzial) oder nach der potenziellen Nutzungsdauer, die durch den technischen Fortschritt bestimmt ist und in Jahren gemessen wird (technisches Nutzungspotenzial). In den ÖKL-Richtwerten erfolgt die Berechnung der Abschreibung vorwiegend anhand des technischen Nutzungspotenzials (nach Jahren).
Landmaschinen erzielen häufig nach Ende der betrieblichen Nutzung einen Restwert (Zeile bzw. Spalte 4). Die Höhe des Restwerts hängt davon ab, wie alt die Maschine ist und in welchem Zustand sie sich befindet (z.B. wie intensiv sie genutzt wurde). In den ÖKL-Richtwerten wird für alle Maschinen ein Restwert von 10 % des Neuwerts angenommen.
Aus diesen unterstellten Annahmen errechnen sich die Selbstkosten wie folgt:

2a

Fixkosten pro Jahr (= Festkosten, Grundkosten) ist die Summe aus: Abschreibung (A), Zinskosten (Z), Unterbringung (U) und Versicherungskosten (V):

\[ \text{Fixkosten} \,\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{Jahr}}\Biggr] = \text{A} + \text{Z} + \text{U} + \text{V} \]

Die Summanden A, Z, U und V (in €/Jahr) errechnen sich wie folgt:

\[ \text{Abschreibung}\,(A) = \frac{\text{Neuwert}\,[€] – \text{Restwert}\,[€]} {\text{Nutzungsdauer}\,[\text{Jahre}]} \]
\[ \text{Zinskosten}\,(Z) = \frac{ \text{Neuwert}\,[\text{€}] + \text{Restwert}\,[\text{€}] }{2} \cdot \frac{ i\,[\text{%}] }{ \displaystyle 100\,[\text{%}] \cdot 1\,[\text{Jahr}] } \]

Anmerkung: Für den Zinssatz (i) werden 3,5 % pro Jahr angenommen.

\[ \mathrm{Unterbringung}\,(\mathrm{U}) = \mathrm{Einstellmaß}\,[\mathrm{m²}] \cdot \mathrm{Gebäudekosten}\,\Biggl[\frac{\mathrm{€}}{\mathrm{m² \cdot Jahr}}\Biggr] \]
\[ \text{Versicherungskosten}\,(V) = \text{Neuwert}\,[\text{€}] \cdot \frac{ p\,[\text{%}] }{ \displaystyle 100\,[\text{%}] \cdot 1\,[\text{Jahr}] } \]

Anmerkung: Für die Versicherungsprämie (p) wird 1 % pro Jahr angenommen.

2b

In Zeile bzw. Spalte 14 ist der Fixkostenanteil pro Betriebsstunde angegeben. Dieser errechnet sich aus den Jahresfixkosten (Zeile bzw. Spalte 9), geteilt durch die mittlere Auslastung (Stunden/Jahr) der Maschine (Zeile bzw. Spalte 2). Die mittlere Auslastung der Maschine entspricht der praktisch erreichbaren Kampagnenleistung.

\[ \text{Fixkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] = \frac{ \text{Fixkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{Jahr}}\Biggr] }{ \text{Auslastung} \;\Biggl[\frac{\text{h}}{\text{Jahr}}\Biggr] } \]
2c

Aus Zeile 15 können die Reparaturkosten in Euro pro Betriebsstunde entnommen werden. Der Errechnung der Reparaturkosten liegt der Reparaturkostenfaktor zugrunde:

\[ \text{Reparaturkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] = \frac{ \text{Reparaturkostenfaktor} \;\Biggl[\frac{\text{%}}{100 \;\text{h}}\Biggr] }{ 100 \cdot 100 \;\Biggl[\text{%}\Biggr] } \cdot \text{Neuwert} \;\Bigl[\text{€}\Bigr] \]

Der Reparaturkostenfaktor wird in %/100h angegeben. Dieser wird für jede Maschine differenziert angenommen und gründet sich aus Erhebungen, Herstellerangaben und Erfahrungswerten. Möchte man für seine eigene Maschine die Reparaturkosten anhand der Annahmen der ÖKL-Richtwerte ermitteln so gilt folgende Formel:

\[ \text{eigene Reparaturkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] = \frac{ \text{Reparaturkostenfaktor} \;\Biggl[\frac{\text{%}}{100 \;\text{h}}\Biggr] }{ 100 \cdot 100 \;\Biggl[\text{%}\Biggr] } \cdot \text{eigene Anschaffungskosten} \;\Bigl[\text{€}\Bigr] \]
2d

Die Zeile bzw. Spalte 16 ist nur bei Maschinen mit Verbrennungsmotoren ausgefüllt. Sie enthält die Kosten für Treibstoffe und Schmiermittel pro Betriebsstunde. Die Werte für die Treibstoffverbrauchsmengen stammen aus Maschinenprüfberichten bzw. Datensammlungen. Bei Maschinen, für die angenommen werden kann, dass der „Kunde“ bzw. die „Kundin“ selbst für den Treibstoff aufkommt (z.B. Beregnungsmaschinen), sind keine Treibstoffkosten berücksichtigt.

Bei dieselbetriebenen Maschinen sind Motorauslastungen von 40 % und bei Mähdreschern von 50 % der Nennleistung angenommen worden. Zur Berechnung des Treibstoffverbrauchs bei benzinbetriebenen Maschinen sind Motorauslastungen von 60 % hinterlegt. Ferner sind für Schmiermittel, sämtliche Öl- und Filterwechsel und Arbeitszeit 10 %ige Zuschläge zu den reinen Treibstoffkosten berücksichtigt. Die Treibstoffpreise richten sich nach den mittleren Netto-Tankstellenpreisen des Vorjahres:


für 1 Liter Dieselöl: € 1,304 je Liter, netto
für 1 Liter Normalbenzin: € 1,283 je Liter, netto

\[ \text{Treibstoffkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] = \frac{ \text{Leistung} \;\Bigl[\text{kW}\Bigr] \cdot \text{Motorauslastung} \;\Bigl[\%\Bigr] \cdot \text{Verbrauch} \;\Biggl[\frac{\text{g}}{\text{kWh}}\Biggr] \cdot \text{TS-Preis} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{l}}\Biggr] \cdot 1{,}1 }{ \rho \;\Biggl[\frac{\text{g}}{\text{l}}\Biggr] \cdot 100 \;\Bigl[\%\Bigr] } \]

Da beim Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen der Treibstoffverbrauch abhängig vom Arbeitsgang (z. B.: Zapfwellenbetrieb, pflügen, kreiseln) stark variieren kann, empfehlen wir zur eigenen Berechnung der Treibstoffkosten auf die ausführlichen Angaben im Kapitel „Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft“ zurückzugreifen. Bei Allradtraktoren bis 100 kW sowie Motorkarren („Mulis“), Bergtraktoren und Mähtraktoren zum Beispiel, kann sich bei einem überwiegenden Einsatz am Hang der Treibstoffverbrauch erhöhen. In diesem Fall soll der entsprechende auf die Motorleistung bezogene Verbrauchswert (Tab. 4) in der Spalte „Hoch (70 %)“ entnommen und mit dem oben angeführten mittleren „Tankstellenpreis ohne Ust. für 1 Liter Dieselöl“ multipliziert sowie ein 10 %iger Aufschlag für Schmiermittel zu den errechneten Treibstoffkosten berücksichtigt werden. Der errechnete Wert wird anstelle des ursprünglichen in der Zeile bzw. Spalte 16 angeführten Wertes für die Treibstoffkosten zur Berechnung der Gesamtkosten verwendet. Für Alkylattreibstoff gilt ein Zuschlag von 200 % auf den Treibstoffpreis.

Beispiel:
Einem Traktor mit 75 kW bzw. 102 PS werden in den ÖKL-Richtwerten 2026 bei mittlerer Auslastung des Motors Treibstoffkosten von 14,34 €/h zugeordnet. Aufgrund des überwiegenden Einsatzes am Hang ist wegen der höheren Motorauslastung ein höherer Treibstoffverbrauch die Folge. Der Treibstoffverbrauch bei hoher Motorauslastung kann für diesen Traktor aus der Tab. 4 entnommen werden. Der dort angeführte Verbrauch von 17,3 Litern pro Stunde wird mit dem (Liter-)Preis von 1,304 € multipliziert, zusätzlich wird ein Aufschlag für Schmiermittel in der Höhe von 10 % der errechneten Treibstoffkosten berücksichtigt: 17,3 x 1,304 x 1,1 = 24,82 €. Der Wert wird anstelle des Bisherigen eingesetzt, was nun Gesamtkosten von 55,92 €/h anstelle der ursprünglichen 45,45 €/h ergibt (Summe aus Zeile bzw. Spalte 14 (21,47 €) und Zeile bzw. Spalte 15 ( 9,63 €) und den neu berechneten 24,82 € für Treibstoff).

Anmerkung: Beim Bezug größerer Mengen an Treibstoff sind die Literpreise zwar niedriger, der Vorteil wird zum Teil durch die Finanzierungskosten (Kapitalbindung) und zu einem weiteren Teil durch die Abschreibung für den erforderlichen und den Bestimmungen entsprechenden Treibstofftank aufgezehrt (siehe ÖKL-MB 60).

2e

In Zeile bzw. Spalte 17 ergeben sich aus der Summe von Fixkosten, (Zeile bzw. Spalte 14), Reparaturkosten (Zeile bzw. Spalte 15) und Treibstoffkosten (Zeile bzw. Spalte 16) die gerundeten Gesamtkosten in Euro pro Stunde bzw. die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten:

\[ \text{ÖKL-Richtwert} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] = \text{Fixkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] + \text{Reparaturkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] + \text{Treibstoffkosten} \;\Biggl[\frac{\text{€}}{\text{h}}\Biggr] \]
3

Die Gesamtkosten sind reine Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Es sind daher bei Einsätzen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (Maschinenringe) die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze für die Umsatzsteuer zuzuschlagen: Bei Lieferungen und Leistungen durch umsatzsteuerpauschalierte Landwirte an andere Unternehmen beträgt der Steuersatz 13 % (seit 2016). Wenn der Leistungserbringer zur Regelbesteuerung optiert hat, sind 20 % USt. hinzuzurechnen.

Anmerkung: Bei Umsätzen zwischen pauschalierten Betrieben handelt es sich um Leistungen an Unternehmen.

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Bei den Kostenrechnungen blieben unberücksichtigt:

  1. Wegzeiten
  2. Arbeitserschwernisse (Lagergetreide, Hanglage, steinige Böden u.ä.)
  3. Lohnkosten für Bedienungspersonal
  4. Kosten für Bindegarn (Ausnahmen sind in der Tabelle angegeben)
  5. Stromkosten bei elektrisch betriebenen Maschinen (Kosten für E-Motoren sind separat ausgewiesen, doch ebenfalls ohne Stromkosten.)
  6. Bei allen gezogenen Maschinen und Geräten verstehen sich die Stundensätze ohne Traktorkosten. (Ausnahmen sind in der Tabelle angegeben).
  7. Sonderausstattungen
  8. Preisnachlässe bzw. -zuschläge
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Die Kosten sind für reine Betriebszeiten berechnet. Die Kostenbemessung für Standzeiten, Rüstzeiten bei stationären Geräten sowie Wegzeiten (vgl. Punkt 9) muss separat erfolgen, am besten nach den örtlich gebräuchlichen Vereinbarungen – z.B. laut Geschäftsordnung des Maschinenringes, wobei Standzeiten nie mit dem vollen Tarif gerechnet werden.

6

Kleinwerkzeuge, Pferdegespanne, tierbetriebene Maschinen und Geräte. Für nicht in den Richtwerten angeführte Kleinwerkzeuge (z.B. Schaufel, Rechen, Leiter, Schubkarren, Kabeltrommel etc.) kann eine Pauschale von bis zu 2,00 € (excl. Ust.) verrechnet werden. Für in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Pferdegespanne können 25,00 €/h (einspännig) bzw. 42,50 €/h (zweispännig = einspännig x Faktor 1,7) verrechnet werden, excl. Ust. (vgl. Pkt. 3.)

tierbetriebene Maschinen und GeräteNeuwert netto [€]Auslastung [h/Jahr]ND [Jahre]Restwert [€]Fixkosten [€/Jahr]Fixkosten
[€/h]
Rep. kosten [%/100h]Rep. kosten [€/100h]Gesamt-kosten [€/h]
Vorderwagen – Hydraulik7.50075117501.076,5114,3586,4020,35
Vorderwagen – Zapfwelle10.50075111.0501.409,7218,8088,4027,20
Weinbaupflug, einspännig5.0007511500798,8410,6584,0014,65
Mähmaschine, ein-, zwei- und mehrspännig, Doppelmesser, Bodenantrieb9.50075119501.298,6517,3287,6024,92
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Gebäudekosten

Durchschnittliche Gebäudekosten für einfache Bauweise: 24,35 € / m² und Jahr
(Durchschnittlicher Pauschalkostensatz 2025: 396 €/m²; 3,5 % Zinsen, 0,3 % Instandhaltungskosten, 0,1 % Feuerversicherung auf den Pauschalkostensatz und 25 Jahre Nutzungsdauer)

Durchschnittliche Gebäudekosten für massive Bauweise: 35,64 € / m² und Jahr
(Durchschnittlicher Pauschalkostensatz 2025: 650 €/m²; 3,5 % Zinsen, 0,3 % Instandhaltungskosten, 0,1 % Feuerversicherung auf den Pauschalkostensatz und 30 Jahre Nutzungsdauer)

Durchschnittliche Gebäudekosten für Verarbeitungsräume: 62,46 € / m² und Jahr
(Durchschnittlicher Pauschalkostensatz 2025: 1.139 €/m²; 3,5 % Zinsen, 0,3 % Instandhaltungskosten, 0,1 % Feuerversicherung auf den Pauschalkostensatz und 30 Jahre Nutzungsdauer)

Anmerkung: Es wird die durchschnittlich gebundene Kapitalmenge verzinst (50 % des Investitionsbedarfs)

(Quelle: Pauschalkostensätze für Baukosten im landwirtschaftlichen Bauwesen, BML 2025)

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Arbeitszeitbedarfszahlen (Spalte bzw. Zeile 18). In der Regel beziehen sich die Angaben auf die Leistung im Sinne des Zeitaufwandes in Stunden pro Hektar. In speziellen Fällen werden spezifische Leistungsangaben wiedergegeben. Entsprechend der Zeitgliederung des KTBL für landwirtschaftliche Arbeiten ist lediglich die Hauptzeit berücksichtigt. Stör- und Nebenzeiten (dazu gehört auch die Wegzeit, vgl. Pkt. 4) sind nicht berücksichtigt. Es wird von einer Überfahrt ausgegangen, sind zwei notwendig, müssen die Leistungsangaben halbiert werden. Die Arbeitszeitbedarfszahlen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, können aber für durchschnittliche Verhältnisse wertvolle Anhaltspunkte darstellen. Die BLT in Wieselburg hat unter Berücksichtigung der Angaben des KTBL (D) und Agroscope (CH) die Grundlagen geliefert.

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Für die Wegzeit ist bei Traktoren und Motorkarren (Transportern) ein Abschlag von 10 % und bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Mähdreschern, Rübenvollerntern, Selbstfahrhäckslern, Selbstfahrfuttermischwagen, Traubenvollerntern etc. von 15 % jeweils von den Gesamtkosten vorzunehmen.
Die relativ geringe Höhe der Abschläge begründet sich wie folgt:

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Nicht angeführte (Zwischen-)Werte für Leistungsgrößen wie z.B. Arbeitsbreiten, Tonnagen, Volumina von Maschinen und Geräten, können so errechnet werden: Der höhere Wert wird durch die dazu angegebene Leistung (z.B. Meter, Tonnagen) dividiert. Dieser Wert wird mit der zu berechnenden Leistungseinheit multipliziert.
Beispiel: In den Richtwerten finden sich Angaben für Cambridgewalzen mit 4 m (20,82 €) und 6 m (30,43 €)
Arbeitsbreite. Eine Walze mit 4,7 m AB kostet demnach (30,43 € : 6 = 5,07 €; 5,07 € x 4,70= = 23,84 €.

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Kosten für Transportgespann: Pro Tonne Transportgut und km einfacher Transportentfernung können 1,07 € im Rahmen der Maschinenvermietung verrechnet werden. Inkludiert sind die Beladezeit, Wartezeit, Entladezeit und die Fahrzeiten einschließlich der Leerfahrt.
Beispiel: 18 t Rüben werden zu einem Abladeplatz in 8 km Entfernung transportiert.
Kostenkalkulation: 18 t x 8 km x 1,07 €/t, km = 154,08 €

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Materialien für den Maschineneinsatz: Im Zuge eines Maschineneinsatzes werden mitunter zusätzliche Materialien verwendet, die in der Kalkulation der Maschinenselbstkosten nicht enthalten sind. Es entspricht den Berechnungsgrundsätzen zur Ermittlung der ÖKL-Richtwerte, wenn in diesem Fall diese Materialien wie z.B. Bindenetz, Folie, Pflanzenschutzmittel, dem Leistungsempfänger zum Bezugspreis (Selbstkosten) weiterverrechnet werden.
Bei der Verwendung von Materialien sollen die Betriebsaufzeichnungen genau erfolgen, um bei einer eventuellen Überprüfung den Nachweis von Selbstkosten erbringen zu können.

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Kosten für Arbeit werden in den ÖKL-Richtwerten nicht berücksichtigt!