Beschreibung
Beförderung von Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel, Dieselkraftstoff u. ä. in der Land- und Forstwirtschaft
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Pflanzenschutzmittel und Treibstoffe, Reinigungsmittel, Lithium-Batterien und Fliegenspray – sie und viele weitere landwirtschaftliche Betriebsmittel sind Gefahrgut, wenn sie auf der Straße befördert werden. Die umfangreichen Vorschriften, denen sie dabei unterliegen, mögen auf den ersten Blick überzogen erscheinen, dienen aber sowohl der eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit anderer sowie dem Schutz der Umwelt.
Verstöße können im Einzelfall nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern dem Ansehen der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit schaden und eine Verschärfung der Kontrollen wie auch der Vorschriften bewirken.
Die Bestimmungen bieten der Land- und Forstwirtschaft gegenüber anderen Branchen, die Gefahrgut in bedeutend größeren Mengen befördern, einige Erleichterungen. Auch diese verlangen jedoch eine gewisse Sachkenntnis.
Mit dem vorliegenden Merkblatt soll das Verständnis für die komplexe Materie verbessert sowie die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen in der Praxis erleichtert werden.
In den Kapiteln 5 und 6 werden die Erleichterungen für die Landwirtschaft genauer beschrieben und die erforderlichen Bedingungen und Voraussetzungen angeführt. Eine Übersicht (“Entscheidungsbaum”) hilft Ihnen herauszufinden, welche Erleichterungen für Ihren individuellen Gefahrguttransport in Frage kommen. Manchmal ist auch die Beförderung aufgrund mehrerer unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen möglich. In solchen Fällen obliegt es dem Landwirt bzw. der Landwirtin, welchen Bestimmungen Folge geleistet wird.
Des Weiteren werden einige typische Fallbeispiele aus der Praxis behandelt, um die Regeln zu veranschaulichen. Ab Seite 16 gibt Ihnen ein Glossar die Möglichkeit, Definitionen und vertiefende Informationen zu bestimmten Begriffen nachzulesen.
Auf Seite 23 finden Sie eine Kopier-Vorlage für ein Beförderungspapier, wie es für Beförderungen gemäß Kapitel 6 c) dieses Merkblatts erforderlich ist. Bei Beförderung gemäß GGBV-GM (s. Kapitel 6 a)) wird ein vereinfachtes Modell von der Abgabestelle bereitgestellt.
Inhalt:
1. Vorbemerkungen
2. Wesentliche Rechtsvorschriften und weitere Informationen
3. Übersicht und Entscheidungshilfe
4. Wer und was ist von den Beförderungsbestimmungen erfasst?
5. Beförderung mit land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
6. Beförderung mit anderen Fahrzeugen
7. Nichteinhaltung und Schadensfall
8. Sachverständige
9. Glossar
10. Beförderungspapier – Kopiervorlage
Verfasser: ÖKL-Arbeitskreis Landmaschinen
Obmann: DI Michael Deimel
Arbeitsgruppe: Mag. Andreas Barki (BMK), Chefinspektor Peter Blieweis (BMI), Mag. Othmar Krammer (BMK), DI Vera Pachtrog (LK NÖ), DI Dieter Schnabl (RUG), Ing. Christoph Wolfesberger (LK NÖ)
Grundlage: Diese 4. Auflage basiert auf der 1. bis 3. Auflage des ÖKL-Merkblattes Gefahrguttransport.