Die Treibstoffpreise haben sich in den letzten Wochen stark erhöht und liegen deutlich über dem Vorjahresniveau, das als Grundlage zur Erstellung der ÖKL-Richtwerte 2022 diente (Diesel: 1,031 €/l und Normalbenzin: 1,067 €/l; siehe Vorbemerkungen Punkt 2d). Wir raten deshalb die Treibstoffkosten zur Ermittlung der Maschinenselbstkosten anzupassen und dabei wie folgt vorzugehen:
Auf Basis des in den Richtwerten publizierten Treibstoffverbrauchs (siehe Kapitel Kraftstoffverbrauch in der Landwirtschaft bei flächenbezogener Abrechnung oder Zeile 12 in den online-Richtwerten bei zeitbezogener Abrechnung) soll mittels tatsächlichen Treibstoffpreisen kalkuliert werden.
Vorsicht: bei den ÖKL-Richtwerten ist ein 10 prozentiger Zuschlag für Schmiermittel berücksichtigt (siehe Vorbemerkungen Punkt. 2d)
Beispiele:
Zeitbezogene Abrechnung:
Die Maschinenselbstkosten eines Allradtraktor mit 136 PS belaufen sich lt. ÖKL auf 48,00 €/h. Dieser Traktor verbraucht lt. ÖKL online-Richtwerte im Schnitt 13,33 l pro Stunde. Der tatsächliche Treibstoffpreis beträgt 1,78 € lt. Tankstellenrechnung.
- Tatsächliche Treibstoffkosten: 13,33 l x 1,78 € = 23,73 €/h
- Schlagen Sie 10 % für Schmiermittel auf: 23,73 € / h * 1,1 = 26,10 €/h
Alternativ:
Sollten Sie keine Einsicht in die online-Richtwerte haben können Sie die tatsächlichen Treibstoffkosten anhand der Broschüre wie folgt ermitteln:
Angegebene Treibstoffkosten lt. ÖKL Richtwerte 2022 (Spalte 16): 15,12 €. Der tatsächliche Treibstoffpreis lt. Tankstellenrechnung beträgt 1,78 €.
- Dividieren Sie die Treibstoffkosten (Spalte 16) mit dem durchschnittlichen Treibstoffpreis lt. ÖKL Richtwerte 2022 (siehe Vorbemerkungen Punkt 2d): 15,12 €/h : 1,031 €/l = 14,67 l/h (inkl. 10 % Schmiermittelzuschlag)
- Multiplizieren Sie den errechneten Verbrauch mit dem tatsächlichen Treibstoffpreis:
14,67 l/h x 1,78 €/l = 26,10 €/h - Addieren Sie zu den oben errechneten tatsächlichen Treibstoffkosten von 26,10 €/h die Fixkosten pro Stunde (Zeile/Spalte 14) mit den Reparaturkosten pro Stunde (Zeile/Spalte 15):
26,10 €/h + 21,05 €/h + 11,80 €/h = 58,95 €/h
Der neu errechnete Wert von 58,95 €/h ist ein gültiger Richtwert für die Maschinenselbstkosten nach ÖKL. Im Falle einer Verrechnung im Rahmen der lw. Nachbarschaftshilfe empfiehlt es sich den Differenzbetrag (58,95 €/h – 48,00 €/h) von 10,95 € als „Energiekostenzuschlag“ gesondert auszuweisen.
Flächenbezogene Abrechnung:
ÖKL Richtwert 2022 für die Bodenbearbeitung mit Pflug: 136,76 €/ha
(siehe Pauschalrichtwerte, Seite 18)
Treibstoffverbrauch für 1 ha pflügen: 23 l/ha
(siehe Kapitel Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft, Seite 12 ff)
- Ermitteln Sie die berücksichtigen Treibstoffkosten lt. ÖKL Richtwerte 2022:
Berücksichtigte Treibstoffkosten im Richtwert: 23 l/ha x 1,031 € = 23,71 €/ha
Schlagen Sei 10 % für Schmiermittel zu: 23,71 €/l x 1,1 = 26,08 €/ha - ermitteln Sie Ihre tatsächlichen Treibstoffkosten (beachten Sie den Schmiermittelzuschlag von 10 %): 23 l/ha x 1,78 €/l x 1,1 = 45,03 €/h
- Errechnen Sie die Differenz: 45,03 €/ha – 26,08 €/ha = 18,95 €/ha
- Addieren Sie die Differenz zum ÖKL-Pauschalrichtwert 2022:
136,76 €/ha + 18,95 €/ha = 155,71 €/ha
Der neu errechnete Wert von 155,71 €/ha ist ein gültiger Richtwert für die Maschinenselbstkosten nach ÖKL. Im Falle einer Verrechnung im Rahmen der lw. Nachbarschaftshilfe empfiehlt es sich den Differenzbetrag (155,71 €/ha – 136,76 €/ha) von 18,95 € als „Energiekostenzuschlag“ gesondert auszuweisen.
Alle Angaben sind Netto-Preise.
Bitte beachten Sie, dass Sie den tatsächlichen Treibstoffpreis im Falle einer Prüfung belegen müssen!
Z.B. durch eine Tankstellenrechnung bzw. verwenden Sie den durchschnittlichen Treibstoffpreis des entsprechenden Zeitraums des BMK https://www.bmk.gv.at/themen/energie/preise/aktuelle_preise.html
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Anne-Katrin Baatz
01/5051891-15